BUND: Befangenheitsanträge müssen unverzüglich entschieden werden
Pressemitteilung vom 19.01.2004
Von: @BUND <2004-01-19>
Frankfurt, 19. Januar 2004
Erörterungstermin A 380-Werft: Behörde verschiebt die Entscheidung der Anträge
Bickel bleibt bis auf weiteres Verfahrensführer


Die Befangenheitsanträge und die Anträge zum Abbruch des Verfahrens, die der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und andere Einwender am vergangenen Donnerstag stellten, haben weder das Wirtschaftsministerium noch das Regierungspräsidium entschieden. Damit bleibt Christian Bickel trotz der massiven Kritik an seiner Person Leiter des Anhörungsverfahrens.

Für die Vorstandssprecherin des BUND, Brigitte Martin, ist die Verschleppung der Entscheidungen "völlig unverständlich". Insbesondere die Befangenheitsanträge müssen, so die BUND-Rechtsanwältin Ursula Philipp-Gerlach, nach dem Wortlaut des Gesetzes "unverzüglich" entschieden werden.

Verwirrung löste der BUND-Antrag zur Aussetzung des Verfahrens bis zur Integration des Verhabens "CCT-Werft" aus. Das Regierungspräsidium verweigerte bis zur Mittagspause die Aussage, ob und wann ihm das Genehmigungsverfahren zur CCT-Werft bekannt wurde.

Diese Werft, die unmittelbar neben der A 380-Werft errichtet werden soll, wurde von der Fraport im vergangenen Jahr zeitgleich zur A 380-Werft beantragt und vom Wirtschaftsministerium im November 2003 genehmigt. Damit erstrecken sich die Umweltauswirkungen beider Werften auf die selben Waldflächen, ohne dass dies bisher Eingang in das A 380-Verfahren gefunden hat. Dadurch ist die vom Gesetz gebotene gemeinsame Beurteilung der Umweltauswirkungen zur Zeit nicht möglich.
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