ZRM: 10 weitergehende Kritikpunkte zum Verlauf des Erörterungstermins
Von: @Zukunft Rhein-Main <2004-02-03>

10 weitergehende Kritikpunkte der ZRM zum Verlauf des Erörterungstermins

  1. Die gesonderte Planfeststellung für die A380 Werft ist ohne Gesamtbetrachtung des großen Flughafenausbaus (Terminal 3 und Landebahn Nordwest) nicht möglich. Die A380-Werft kann nur zusammen mit dem Gesamt-Ausbauvorhaben planfestgestellt werden. Diese Sichtweise unterstützten selbst Mitarbeiter der FRAPORT AG während des Erörterungstermins.
  2. Die ausgelegten Unterlagen waren in zentralen Punkten völlig unzureichend und müssen bereits jetzt in derart essentieller Form ergänzt werden, dass eine erneute Auslegung unumgänglich ist.
  3. Der Bedarf der Halle ist aus Sicht der ZRM für den Prognose-Null-Fall völlig überdimensioniert und orientiert sich dezidiert an dem Bedarf für den geplanten Gesamtausbau.
  4. Für das außer der A380-Werft geplante Parkhaus für Stellplätze konnte von FRAPORT der Bedarf nicht nachgewiesen werden. Größe und Standort des Parkhauses sind ebenfalls im Zusammenhang mit dem geplanten Gesamtausbau zu sehen.
  5. Der Standort und der Bedarf zur Verlegung des Tores 31 mitten in den Bannwald hinein ist ebenfalls ohne stichhaltige Begründung von Seiten der FRAPORT erfolgt.
  6. Bestehende öffentliche Verträge mit den Kommunen Mörfelden-Walldorf, Kelsterbach, dem Kreis Groß-Gerau sowie mit der FRAPORT AG über die Nutzung der Kreisstraße sowie der Nichtinanspruchnahme von Schon- bzw. Bannwald stehen dem geplanten Standort für die A380 Werft in unvereinbarer Weise völlig entgegen.
  7. Das öffentliche Interesse für den Bau und den Betrieb einer Wartungshalle - Bauherr wird FRAPORT, ausschließlicher Nutzer jedoch die Lufthansa AG sein - im geschützten Bannwald liegt nicht vor und wird von den Kommunen stark bezweifelt.
  8. Viele Kommunen - so auch die Städte Flörsheim, Hattersheim und Neu-Isenburg - wurden bereits bei der Anhörung nicht einmal beteiligt, obwohl sich durch Probebetriebwerksstandsläufe die Lärmsituation in diesen Kommunen einschneidend verschlechtern wird.
  9. Die vorgeschriebene Alternativenprüfung für einen anderen Standort der Werfthalle erfolgt von Seiten der FRAPORT in völlig unzureichender Form, zugleich unwissenschaftlich und nach nicht nachvollziehbaren Parametern, die vergleichbaren Alternativenprüfungen bei ähnlichen Projekten nicht standhält.
  10. Die Kommunen Mörfelden-Walldorf und Rüsselsheim, in deren Gemarkungsbereich der Standort der Werfthalle geplant ist, werden zudem in ihrer originären Planungshoheit (Flächennutzungsplan und Biotopentwicklungsplan) durch das A380- Vorhaben beeinträchtigt.
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Zukunft Rhein-Main (ZRM) PFV A380-Werft

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