KREIS GROSS-GERAU – Keine Jubelstimmung, aber doch ein ganzes Stück Zufriedenheit über ein kleines Stück an Lebensqualität, die Kreis und Region gegenüber den Geschäfts- und Gewinninteressen der Fraport AG verteidigt haben – so bewertete Erster Kreisbeigeordneter Water Astheimer am Mittwoch die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig zum Ausbau des Flughafens Frankfurt.
"Wir sind dankbar für die der Region vom Gericht verordnete echte Nachruhe in der Zeit von 23 bis 5 Uhr, und wir freuen uns zugleich über jedes Flugzeug weniger, das, dem Tenor des Urteils folgend, fortan in den Randzeiten von 22 bis 23 Uhr bzw. von 5 bis 6 Uhr morgens in Frankfurt starten bzw. landen wird." Für Astheimer kam die im Interesse der Region vom Gericht vorgenommene enge Festlegung der lärmreduzierten Randzeiten durchaus überraschend. "Da ist zum Wohl der Menschen und gegen das Profitinteresse der Wirtschaft entschieden worden. Wir erwarten jetzt von Fraport, dass diese Vorgaben der Richter aufgenommen werden und es nicht zu neuen Tricksereien kommt." Wenn die Richter ein spürbares Abschwellen des Fluglärms in den späten Abend- und frühen Morgenstunden fordern, dann werde man genau darauf achten, dass sich dies in den zukünftigen Flugplänen auch niederschlägt, so der Erste Kreisbeigeordnete.
Über den Jubel über das Leipziger Urteil dürfe man jedoch nicht vergessen, dass der Nord- und Mittelteil des Kreises Groß-Gerau auch mit den jetzt verordneten restriktiven Nachtflugbestimmungen eine der verlärmtesten und lautesten Regionen in Deutschland bleibt. Die neue, von den Leipziger Richtern jetzt im Grundsatz anerkannte Nordwestlandebahn erschließt Fraport bis zum Jahr 2020 200.000 zusätzliche Flugbewegungen und damit ein Ausmaß an zusätzlichen Lärm- und Schadstoffemissionen, wie es sie in der Geschichte unseres Landes noch nicht gegeben habe. "Darunter leidet der Unterricht in den Schulen, darunter leiden die Patienten in den Krankenhäusern, darunter leiden die Menschen, die ihren Garten nach Feierabend als Erholungsraum nutzen wollen, und darunter leiden nicht zuletzt alle lärmsensiblen Unternehmen, die bei ihren kundenorientierten Entwicklungs- und Beratungsarbeiten alle 5 Minuten durch horrenden Fluglärm gestört werden." Der wirtschaftliche Vorteil, den Fraport für die Region generiert, schlage hier schnell in’s Gegenteil um.
Selbst wenn sich die Leipziger Richter dazu nicht explizit geäußert haben, sieht Astheimer die Hessische Landesregierung nach dem Richterspruch in einer besonderen Pflicht: "Die Grenze des Zumutbaren ist bereits heute erreicht. Die Region fordert weiterhin Lärmobergrenzen und Obergrenzen für die Zahl der tagsüber stattfindenden Flugbewegungen". Astheimer appelliert an Ministerpräsident Bouffier, die Region auch tagsüber vor krankmachendem Lärm zu schützen und Lebensqualität zu bewahren. In der besonderen Pflicht sieht er hier die Landesregierung. "Die Region ist in Sachen Fluglärm schon oft von Wiesbaden enttäuscht worden. Ministerpräsident Bouffier steht im Wort, das von Leipzig verordneten Nachtflugverbot so schnell wie möglich rechtsverbindlich umzusetzen – und alles zu tun, damit die lärmgeplagte Region auch tagsüber ein wenig mehr Lebensqualität erfährt," so der Erste Kreisbeigeordnete, der es sich nicht hatte nehmen lassen, die Urteilsverkündung in Leipzig an der Seite von vielen Bürgermeistern und BI-Vertretern aus der Region zu begleiten.