Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit
Was sagt das Grundgesetz (im Artikel 2) dazu ?
<2002-05-31>
Artikel 2 des Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland:
- Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt
und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
- Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In
diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
Den Text des Grundgesetzes finden Sie z.B. unter:
Themen hierzuAssciated topics:
Gesundheits-Gefahren Gesundheit + Wohlbefinden Absturz-Gefahr Gesundheitliche Lebensqualität
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