Pressemitteilung der IGF vom 12.05.2008
Der im Dezember 2007 gefasste Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau des Frankfurter Flughafens ist bei einer sehr gut besuchten öffentlichen Vorstandssitzung auf massive Kritik gestoßen. Mitglieder der IGF aus Büttelborn, Raunheim, Nauheim, Mörfelden-Walldorf, Kelsterbach und Rüsselsheim sowie Vertreter der Bürgerinitiative aus Mörfelden-Walldorf und ein Vertreter der IG Ökoflughafen stellten übereinstimmend fest, dass das Bevölkerung im Rhein-Main-Gebiet seit 10 Jahren versprochene Nachtflugverbot nicht kommen wird.
In der Zeit von 23 bis 5 Uhr sieht der Planfeststellungsbeschluss im Jahresmittel 17 Flüge vor, in der Zeit von 22 bis 23 Uhr und von 5 bis 6 Uhr werden durchschnittlich 150 Flüge möglich sein.
Dies sind zukünftig mehr Flüge als aktuell in der Zeit von 22 bis 6 Uhr stattfinden. Durchschnittlich gibt es gegenwärtig pro Nacht 150 Flüge, wobei es im vergangenen Jahr in manchen Nächten über 200 Flugbewegungen gegeben hat.
Der Planfeststellungsbeschluss richtet sich nach den Grenzwerten des neuen Fluglärmgesetzes. Diese ignorieren die neuen Erkenntnisse der Lärmwirkungsforschung: Ein ausreichender Schutz der Bevölkerung vor nächtlichen Fluglärm wird damit nicht erreicht, die gesundheitlichen Belastungen der Flughafenanwohner werden nicht reduziert.
Dirk Treber wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass von Seiten der Bundesvereinigung gegen Fluglärm (BVF) eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht gegen das neue Fluglärmgesetz erarbeitet wird.
Zentrale Beanstandungen seien die Nichtbeachtung der Gesundheitsgefährdung (Art. 2 GG), die Verweigerung rechtlichen Gehörs (Art. 103 GG) und die Verletzung der Menschenwürde und der Menschenrechte (Art. 1 GG).
Außerdem werde die Verletzung der Gleichheit vor dem Gesetz (Art. 3 GG) gerügt, weil im Gesetz eine Differenzierung von zivilem und militärischen Fluglärm erfolge.
Durch die Eingriffe in die Wohnqualität werde eine Beeinträchtigung des Eigentums (Art. 14) bis hin zur Enteignungsgleichheit erzielt.
Zusätzlich sehe die BVF auch direkte Gesetzwidrigkeiten bei der Einschränkung von Grundrechten (Art. 19 GG) gegeben, z. B. müsse bei (zugelassenen) Gesundheitsgefährdungen, ausdrücklich mit Begründung auf das betroffene Grundrecht hingewiesen werden, was im Fluglärmgesetz unterblieben sei.
Die Klage der BVF werde bis zum 6. Juni 2008 beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht werden.
Die Versammlung beschäftigt sich weiterhin mit den aktuellen Diskussionen über ein Nachfolgegremium für das Regionale Dialogforum (RDF), welches am 13. Juni 2008 aufgelöst wird.
Neben einer Stärkung der Kompetenz der Fluglärmkommission steht eine neue Plattforum zur Fortsetzung des Dialogs zwischen der Region und dem Flughafen auf der Tagesordnung.
Abschließend teilte Dirk Treber den Teilnehmern der Veranstaltung mit, dass die Stadt Kelsterbach im März 2008 der IGF als sechste Kommune beigetreten sei. Einige Wochen vorher war die Stadt Kelsterbach bereits Mitglied der Bundesvereinigung gegen Fluglärm (BVF) geworden.