Veränderte Anflug- und Abflugrouten des Frankfurter Flughafens wurden in rechtswidriger Weise festgelegt
Privatperson war mit Klage vor dem VGH erfolgreich
Von: @(Instituts zur Abwehr von Gesundheitsgefahren durch Lärm e.V.) <2003-02-11>

Mit Urteil vom heutigen Tage hat des höchste hessische Verwaltungsgericht, der VGH Kassel auf die Klage von Privatpersonen festgestellt, daß die im letzten Jahre veränderten Anflug- und Abflugrouten des Frankfurter Flughafens in rechtswidriger Weise festgelegt wurden, weil sie ohne Berücksichtigung der Belange der betroffenen Bevölkerung erfolgt sind. Ein gleichlautender Antrag von Gemeinden wurde vor wenigen Wochen zurückgewiesen.

Dies zeigt deutlich, daß die Bürgerinnen und Bürger es (zumindest auch) selbst in die Hand nehmen müssen, ihre ureigenen Rechte auf Ruhe wahrzunehmen, und Klagen von Städten und Gemeinden alleine nicht immer zum Erfolg führen. Denn nur die Betroffenen selbst können ihr Recht auf körperliche Unversehrtheit und gesunden Schlaf einfordern. Damit erweist sich aber auch die Entscheidung des Bündnisses der über 60 Bürgerinitiativen "Gegen Flughafenausbau - Für ein Nachtflugverbot" als richtig und wertvoll, zur Unterstützung von Privatpersonen die Gründung des "Instituts zur Abwehr von Gesundheitsgefahren durch Lärm e.V." zu initiieren. Das Institut, das sich alleine durch Spenden finanziert, unterstützt durch Gutachtertätigkeit klagewillige Bürgerinnen und Bürger.

Das Spendenkonto lautet 46035 bei der Volksbank Maingau eG (BLZ 505 613 15). Es ist in 63075 Offenbach, Edith-Stein-Str. 11, ansässig (FAX 069/86781315).

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TABUM Flugrouten Juristische Auseinandersetzung Hessischer Verwaltungsgerichtshof (VGH) Spende Flughafen-Ausbau FRA

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