Luftfahrt-Bundesamt lehnt Beschwerde der BFU ab
Risiko kein Faktor bei Festlegung der Flugrouten?
Von: @-&lt;[ @ufgeflogen ]&gt;- <2003-12-04>
Das Luftfahrt-Bundesamt hat die Beschwerde der Bürgerinitiative für Umweltschutz Eddersheim (BFU) gegen die Deutsche Flugsicherung (DFS) wegen der Überflüge über das Chemiewerk Ticona abgelehnt. Nach Ansicht des Bundesamtes verlaufe eine offizielle Abflugroute über das Chemiewerk und dies sei rechtlich nicht zu beanstanden.

Ein BFU-Sprecher wies diese Einschätzung zurück. Nach Erklärungen der DFS führt die Abflugroute nicht über das Ticona-Gelände, sondern knapp daran vorbei. Man habe sich ursprünglich über die Abweichung von der Soll-Flugroute beschwert. Offensichtlich gibt es hier unterschiedliche Auffassungen über den Verlauf der Flugroute zwischen der DFS und der vorgesetzten Behörde. Einer von beiden weiss offenbar nicht, was Sache ist.

Das Schreiben des Luftfahrt-Bundesamts enthält noch mehr Haarsträubendes. "Die Problematik der Absturzrisiken über Anlagen, die zum Teil hochgiftige chemische Stoffe produzieren, war und ist nicht Gegenstand des Abwägungsvorgangs, wie er letztlich zur Festlegung der An- und Abflugrouten führt", heißt es da. Im Klartext: Die Flugrouten werden ohne Rücksicht auf solche Risiken festgelegt - sehr beruhigend.

Eine Abordnung der FAG im Frankfurter Stadtparlament, die in den nächsten Tagen bei der EU-Kommission in Brüssel wegen des Ticona-Problems vorsprechen wird, will nun bei dieser Gelegenheit den Schriftwechsel der BFU mit dem Luftfahrt-Bundesamt dem Umweltausschuss der Kommission vorlegen.
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