Verfassungsbeschwerden gegen Flughafenausbau abgewiesen
Von: @cf <2015-07-28>
Das Bundes­verfassungs­gericht hat zwei Verfassungs­beschwerden von Privatleuten nicht zur Verhandlung angenommen. Es hält die Verletzung der Grundrechte nicht für ausreichend begründet.

Das Bundesverfassungsgericht hat am 4. Juni 2015 zwei der insgesamt fünf Verfassungsbeschwerden gegen den Flughafenausbau (Nordwestbahn) nicht zur Verhandlung angenommen, die Begründungen wurden jetzt veröffentlicht. Es handelt sich um die Beschwerde des Ehepaars Herrlein aus Sachsenhausen, das sich durch die Nordwestbahn in dem Recht auf Eigentum und körperliche Unversehrtheit verletzt fühlte, und um die Beschwerde der Familie Rapp, die im extrem niedrig überflogenen Gewerbegebiet Taubengrund in Kelsterbach einen Getränkehandel betreibt und auch dort wohnt.

Das Gericht hat die Beschwerden für unzulässig befunden, weil die Grundrechtsverletzungen nicht ausreichend begründet worden seien. Durch den Planfeststellungsbeschluss und seine zahlreichen Ergänzungen zum Schutz gegen Fluglärm (Nachtflugverbot, passiver Schallschutz, Außenwohnbereichsentschädigung) sieht das Gericht die Grundrechte nicht verletzt, die Grenzwerte würden nicht überschritten. Die Kläger hätten nach Meinung des Gerichts z.B. durch eigene Messungen/Gutachten kurzfristig nachweisen müssen, dass der Schallpegel in den Schlafräumen trotz der Schutzmaßnahmen zu hoch sei (was praktisch kaum möglich war). Auch im Fall des Gewerbebetriebs hätten sich die Kläger nicht genau genug mit den ihnen zustehenden Möglichkeiten auf passiven Schallschutz (oder der Möglichkeit, an Fraport zu verkaufen) auseinandergesetzt. Der Ansicht der Kläger, dass das Fluglärmgesetz wegen zu lascher Grenzwerte die Gesundheit nicht hinreichend schütze und daher verfassungswidrig sei, mochte sich das Gericht nicht anschließen (näher im Beschluss Rapp erläutert). Bei der Fluglärmkommission findet man eine kurze formale Zusammenfassung der Argumente des Gerichts.

Die genauen Begründungen findet man in den Original-Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichts

Die Entscheidung zeigt bereits bei der ersten oberflächlichen Betrachtung wieder einmal, dass mit der aktuellen Gesetzeslage ein wirksames gerichtliches Vorgehen gegen den Fluglärm sehr schwierig ist und auf diesem Gebiet dringend etwas geändert werden müsste (z.B. besseres Fluglärmgesetz, andere Grenzwerte). Die BI Sachsenhausen, die das Ehepaar Herrlein unterstützt hatte, kündigte an, weiter gegen den Fluglärm zu kämpfen. Mehr dazu in einem Artikel in der Frankfurter Rundschau.

Drei weitere Verfassungsbeschwerden (Stadt Offenbach, Klinikum Offenbach und Stadt Mörfelden-Walldorf) stehen noch zur Entscheidung an.

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Klagen gegen Flughafenausbau Gerichtsurteile Bundesverfassungsgericht Passiver Schallschutz Gesund­heits­ge­fah­ren durch Schall Lärm-Messungen Fluglärmgesetz

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