Airbus Werkserweiterung:
Verwaltungsgericht ordnet Baustopp an
Presseerklärung vom 28. Juni 2004
Von: @(Anwälte Dr.Peter C.Mohr und Rüdiger Nebelsieck) <2004-06-30>
Verwaltungsgericht hat "ernsthafte Zweifel" an der Rechtmäßigkeit des Planfeststellungsbeschlusses zur Airbus-Werkserweiterung in Hamburg

Verwaltungsgericht hat "ernsthafte Zweifel" an der Rechtmäßigkeit des Planfeststellungsbeschlusses zur Airbus-Werkserweiterung

Mit soeben übermittelter Entscheidung vom heutigen Tage hat das Verwaltungsgericht Hamburg für alle 35 von uns vertretenen enteignungsbedrohten Kläger die aufschiebende Wirkung der Klage angeordnet, mithin einen Baustopp verhängt.

Das Verwaltungsgericht hat auf Grundlage einer umfassenden Interessenabwägung das Interesse der Kläger an einem Baustopp höher eingestuft als das Interesse der beklagten Freien und Hansestadt Hamburg sowie der Airbus Deutschland GmbH an der zügigen Vollziehung der Ausbaumaßnahmen.

Dabei hat das Verwaltungsgericht in seine Abwägung eingestellt, dass die im Streit stehende nochmalige Verlängerung der Start- und Landebahn aus zeitlichen Gründen zu scheitern droht. Da das Gericht indes die Rechtmäßigkeit des Planfeststellungsbeschlusses der Wirtschaftsbehörde als "ernstlich zweifelhaft" eingestuft hat, überwiegen aus Sicht des Gerichts trotzdem die für einen Baustopp sprechenden Interessen. Das Gericht sieht es als "überwiegend wahrscheinlich" an, dass die Kläger nicht nur in diesem Eilverfahren, sondern auch in der Hauptsache obsiegen werden.

Tragend war für das Gericht dabei, dass bereits der vorherige Planfeststellungsbeschluss vom 08.05.2000 zur Erweiterung in das Mühlenberger Loch als rechtswidrig erkannt und aufgehoben worden ist. Das Gericht hatte vor diesem Hintergrund keinen Anlass, weitergehende Prüfungen vorzunehmen, hat indes unsere Begründungen dahingehend gewürdigt, dass "auch sie zu manchen Zweifeln Anlass geben."

Dazu Rechtsanwalt Dr. Peter C. Mohr: "Mit der heutigen Entscheidung haben die Kläger nach dem vorläufigen Baustopp für den Deichdurchbruch einen ganz wichtigen weiteren Etappensieg errungen. Das macht uns für die weiteren Verfahrensschritte Mut." Sein Kollege Rüdiger Nebelsieck: "Der Beschluss zeigt, dass die Gesetze auch für Airbus gelten. Wir werden in den nächsten Monaten hart dafür arbeiten, dass die Entscheidung auch in den nächsten Instanzen Bestand haben wird."

Dr. Peter C. Mohr
Rechtsanwalt

Rüdiger Nebelsieck, LL.M.
Fachanwalt für Verwaltungsrecht


Lesen Sie hierzu auch:
Urteil des Verwaltungsgerichts Hamburg im Original

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Eilverfahren Gerichtsurteile Oberverwaltungsgericht Hamburg Abwägung Hamburg Klage (vor Gericht)

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