HMWEVL: Ein deutliches Signal für Lärmschutz
Pressemitteilung des HMWEVL vom 04.10.2018
Von: @Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung <2018-10-04>
Hessens Bundesrats-Initiative gegen Missbrauch von Nachtflug­regeln am Frankfurter Flughafen kommt voran. Verkehrsausschuss, Wirtschaftsausschuss und Umweltausschuss haben zugestimmt.

Hessens Bundesrats-Initiative gegen Missbrauch von Nachtflugregeln am Frankfurter Flughafen kommt voran: Nach dem Verkehrsausschuss der Länderkammer stimmten am Donnerstag auch der Wirtschafts- und der Umweltausschuss zu, wie Wirtschafts- und Verkehrsminister Tarek Al-Wazir mitteilte.

Ein deutliches Signal an den Bundestag senden

Die abschließende Behandlung im Plenum ist für den 19. Oktober vorgesehen. „Ich bin sehr zuversichtlich, dass wir dort ebenfalls große Unterstützung bekommen und die Länder ein deutliches Signal an den Bundestag senden“, sagte Al-Wazir. Er kündigte an, den Fluglärmschutz in der Nacht auch beim Luftverkehrsgipfel am 5. Oktober in Hamburg zur Sprache zu bringen. Die Initiative ist Teil eines 7-Punkte-Plans für mehr Nachtruhe am Frankfurter Flughafen.

Für Frankfurt gilt zwischen 23.00 Uhr und 05.00 Uhr ein sechsstündiges Verbot geplanter Flugbewegungen. Verspätete Maschinen dürfen jedoch noch bis 24.00 Uhr landen, sofern die Verspätung sich nicht aus der Flugplangestaltung ergibt. Diese Landungen haben im ersten Halbjahr 2018 erheblich zugenommen; seitdem sinkt die Zahl zwar wieder, übertrifft aber teilweise immer noch das Niveau früherer Jahre.

Wenige Fluggesellschaften und nur bestimmte Verbindungen

Der Großteil der nächtlichen Verspätungen entfällt auf wenige Fluggesellschaften und bestimmte Verbindungen. Die hessische Luftaufsicht hat in zahlreichen Fällen Verdacht geschöpft, dass die Verspätungen nicht auf äußeren Gründen, sondern auf einer zu engen Betriebsplanung der Airlines beruhen und damit Verstöße gegen das Nachtflugverbot darstellen. Sie hat deshalb Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet.

„Nach dem Luftverkehrsgesetz können wir jedoch im ersten Schritt nur die jeweiligen Piloten belangen“, erläuterte Al-Wazir. „Mit unserem Änderungsentwurf wollen wir erreichen, dass wir auch direkt gegen die Airlines - als mutmaßlich eigentlich Verantwortliche - vorgehen können. Das wäre sachgerechter und vor allem wesentlich wirksamer, um zu verhindern, dass Nachtflugbestimmungen systematisch ausgenutzt werden.“

Überlastung des deutschen und europäischen Luftraums

Der Minister wies darauf hin, dass auch die Überlastung des deutschen und europäischen Luftraums zu der Entwicklung in Frankfurt beiträgt: "Unser 7-Punkte-Plan gibt darauf eine umfassende Antwort." Zu den Maßnahmen zählen neben höheren Bußgeldern und höheren Landegebühren nach 23 Uhr auch mehr Personal für die Deutsche Flugsicherung und eine Neuorganisation der Sicherheitskontrollen.

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Wirtschaftsministerium, hessisches Nachtflugverbot Verspätete Landungen

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