Wolfgang Reichel als stell­ver­tre­ten­der Vor­sit­zen­der in Flug­lärm­kom­mis­sion bestä­tigt
Pressemitteilung vom 24.11.2010
Von: @Stadt Mainz <2010-11-24>
Der Mainzer Umwelt­dezer­nent Reichel kriti­siert die hessi­sche Landes­regie­rung wegen ihres Vor­gehens beim Nacht­flugverbot.

Der Mainzer Umweltdezernent - und anerkannt ausgewiesene Experte in Fragen des Fluglärmschutzes - Wolfgang Reichel, wurde am heutigen Tage bei der Sitzung der Fluglärmkommission in Frankfurt einstimmig als stellvertretender Vorsitzender wiedergewählt. Reichel, der vor der Wahl auf seine nur noch begrenzte Amtsdauer als Mainzer Beigeordneter hingewiesen hatte, zeigte sich sehr erfreut über das Votum: „Ich sehe dieses erfreuliche Abstimmungsergebnis als Bestätigung und Würdigung meiner bisherigen Arbeit und danke für das mir übertragene Vertrauen.“

Reichel hatte im gleichen Zuge während der Sitzung in Frankfurt nochmals massive Kritik am Verhalten des hessischen Wirtschaftsministers Dieter Posch geübt. Dieser hatte angekündigt, gegen den Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes in Kassel aus dem August 2009 in Revision zu gehen, was mittlerweile in die Tat umgesetzt wurde. Das Gericht hatte dem Frankfurter Flughafen damals eine strikte Nachtruhe „verordnet“ und lediglich die Erlaubnis zu 17 Nachtflügen erteilt - dies will die hessische Landesregierung nun „überprüfen“ lassen.

Reichel: „Die Bürgerinnen und Bürger beschleicht mit einem solchen Vorgehen das Gefühl, das eine Landesregierung ergangene Urteile, die ihr - oder der Wirtschaft, der man sich offenbar stärker verpflichtet fühlt, als dem schutzbedürftigen Bürger - hinderlich und inakzeptabel erscheinen, neuerlich in Frage stellt. All dies trotz der mehrfachen Zusage des früheren Ministerpräsidenten Koch, der ein Nachtflugverbot zugesagt hatte. Dies ist und bleibt ein höchst zweifelhaftes Verhalten. Gerade mit solchen juristischen Winkelzügen wird der Bürgerwille und der Schutz der Bevölkerung ausgehebelt - und eben jene Politikverdrossenheit forciert, die sonst von eben diesen Kreisen der Politik zu andern Zeitpunkten vielstimmig beklagt wird. Der Bürger wird verschaukelt !“

Information zur Fluglärmkommission

Nach § 32b des Luftverkehrsgesetzes ist für Verkehrsflughäfen, für die nach dem Fluglärmgesetz Lärmschutzbereiche festzulegen sind, eine Kommission zu bilden.

Die Fluglärmkommission Frankfurt dient der Beratung des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung (Genehmigungsbehörde) sowie der Deutschen Flugsicherung GmbH (DFS) bei allen Maßnahmen zum Schutz gegen Fluglärm und Luftverunreinigungen.

Die Frankfurter Fluglärmkommission besteht aus:

  • Vertretern der vom Fluglärm in der Umgebung des Flughafens betroffenen Gemeinden und Landkreise (Landkreise Aschaffenburg, DA-Dieburg, Groß-Gerau, Hochtaunus, Main-Kinzig, Main-Taunus, Mainz-Bingen, Offenbach, Rheingau-Taunus und die Gemeinden Bischofsheim, Büttelborn, Darmstadt, Flörsheim, Frankfurt am Main, Griesheim, Hanau, Hattersheim, Hochheim, Kelsterbach, Mainz, Mörfelden-Walldorf, Nauheim, Neu-Isenburg, Offenbach, Raunheim, Rüsselsheim, Trebur, Weiterstadt, Wiesbaden),

  • Arbeitsgemeinschaft hessischer Industrie- und Handelskammern
  • Bundesvereinigung gegen Fluglärm e.V.
  • Arbeitnehmervertreter der Fraport AG
  • Board of Airline Representatives in Germany e.V. (BARIG)
  • Deutsche Flugsicherung GmbH
  • Deutsche Lufthansa AG
  • Fraport AG
  • Hessische Staatskanzlei
  • Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie
  • Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung
  • Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
  • dem Fluglärmschutzbeauftragten
  • Landesärztekammer
  • Regierungspräsidium Darmstadt
  • Planungsverband Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main
  • Forum Flughafen und Region
  • Vereinigung Cockpit e.V.
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