BBI: Offener Brief an Bouffier wegen Einladung zum "Flughafengespräch"
Pressemitteilung vom 03.01.2012
Von: @Bündnis der Bürgerinitiativen <2012-01-04>
Das Bündnis der Bürgerinitiativen will nur als Ganzes an einem Gespräch über Fluglärm mit Minister­präsi­dent Bouffier teilnehmen.

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident,

ich schreibe Ihnen als Sprecherin des Bündnisses der Bürgerinitiativen. Darin sind zur Zeit 70 Bürgerinitiativen rund um den Frankfurter Flughafen zusammen geschlossen. Einige – aber keinesfalls alle – Mitgliedsorganisationen unseres Bündnisses haben vor wenigen Tagen Ihre Einladung zum „Flughafengespräch“ am 18. 1. 2012 erhalten.

Die Empfänger Ihres Schreibens waren verwundert, dass – per Presseerklärung Ihrerseits – dieses Gespräch schon etwa 14 Tage vorher angekündigt wurde, aber erst jetzt eine förmliche Einladung und ein Termin übermittelt wurde. Unsere eingeladene Mitglieder sind mehr als erstaunt, dass nicht etwa das Bündnis eine Einladung erhielt, sondern eben nur einzelne von uns. Auch die dabei von Ihnen getroffene Auswahl der Initiativen ist schlechthin nicht nachvollziehbar.

Nehmen Sie bitte zur Kenntnis, dass es sich bei unserem Bündnis um eine Solidaritäts-gemeinschaft handelt; wir verfolgen einheitliche Ziele. Die von Ihnen getroffene Einschränkung bezüglich des Teilnehmerkreises lässt daher nur den Schluss zu, dass – wie es in der Vergangenheit schon ein beliebtes Spiel war – die Bewohner einzelner Städte und Gemeinden gleichsam gegeneinander ausgespielt werden solle.

Die eingeladenen Mitglieder unseres Bündnisses haben daher beschlossen, als Einzel-BI an dem Gespräch nicht teilzunehmen, stellen aber gern anheim, das Bündnis selbst als Vertreter aller dort vertretenen Gruppierungen einzuladen.

Nähere Einzelheiten zum Bündnis finden Sie etwa unter www.flughafen-bi.de .

Im übrigen möchten wir doch nicht verhehlen, dass uns ein Gespräch wenig sinnvoll erscheint, wenn offensichtlich nur kosmetische Maßnahmen, die teilweise erst in mehreren Jahren greifen können, ins Spiel gebracht werden, aber gleichzeitig das von VGH Kassel verfügte Nachtflugverbot (das im übrigen löchrig ist und auf jeden Fall zu wenig Nacht-stunden umfasst) weiter per Revision zum Bundesverwaltungsgericht vom Land Hessen wieder abgeschafft werden soll. Ihr Argument der Herstellung von Rechtssicherheit greift nicht, denn beim Eintritt der Rechtskraft des Urteils des VGH, die durch Rücknahme der Revision leicht zu erreichen wäre, hätten Sie ein bindenden Urteil und damit die gewünschte Sicherheit. Auch würde durch einen solchen Schritt des Landes Hessen wenigstens ein Stück Glaubwürdigkeit zurück gewinnen und das Versprechen Ihres Amtsvorgängers sowie der einstimmige Landtagsbeschluss eingelöst.

Damit wäre auch eine gute Basis für das Gespräch am 18. 1. 2012 geschaffen.

Sollte ein Gespräch mit dem Bündnis zustande kommen, gehen wir davon aus, dass es ein Gespräch unter gleichberechtigten Teilnehmern am „runden Tisch“ sein wird.

Mit freundlichen Grüßen

Ingrid Kopp

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