BUND fordert rechts­verbindliche Lärm­obergrenze
Pressemitteilung des BUND Hessen vom 06.10.2016
Von: @BUND Hessen <2016-10-06>
Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) bekräftigt seine Forderung nach einer rechts­verbindlichen Lärm­ober­grenze am Frankfurter Flughafen.

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) bekräftigt seine Forderung nach einer rechtsverbindlichen Lärmobergrenze am Frankfurter Flughafen. „Die Fluglärmbetroffenen haben Anspruch auf Schutz und Rechtssicherheit“, begründet Thomas Norgall, der stellvertretende Landesgeschäftsführer des BUND Hessen, die Forderung seines Verbandes.

Der Ausbau des Frankfurter Flughafens ist eine Fehlplanung, denn die neue Nordwest-Landebahn hat bei einer gleichbleibenden Zahl von Flugbewegungen viele tausend neue Fluglärmbetroffene geschaffen. Angesichts der gänzlich falschen Prognosen und Versprechungen der Fraport hinsichtlich der gesellschaftlichen Vorteile des Flughafenausbaus, sollte das Unternehmen sich wenigstens heute als „guter Nachbar“ erweisen und der rechtsverbindlichen Absicherung der Lärmobergrenze zustimmen.

In seiner Sitzung am 04.10.2016 hat der Landesvorstand des BUND Hessen einen 10-Punkte-Beschluss zur Lärmobergrenze mit folgendem Wortlaut beschlossen:

Der Landesvorstand des BUND Hessen

  1. ... sieht sich bestätigt, dass die in 2007 beschlossene Flughafenerweiterung eine Fehlplanung darstellt. Die Prognose einer schnell wachsenden Zahl von Flugbewegungen hat sich als falsch erwiesen. Die Zahl der Flugbewegungen stagniert. Die behaupteten Vorteile des Ausbaus sind im Unterschied zu den Nachteilen nicht erkennbar. Der Ausbau hat zur Rodung wertvoller Wälder geführt und viele tausend Menschen wurden durch die An- und Abflugrouten der neuen Landebahn erstmals hohen Fluglärmbelastungen ausgesetzt. Mit der Lärmobergrenze wird nun versucht, wenigstens die möglichen Folgen weiterer Lärmzunahmen durch die Fehlplanung „Flughafenausbau 2007“ zu begrenzen.
  2. ... begrüßt, dass der Hessische Verkehrsminister ein Konzept zur Umsetzung der Lärmobergrenze vorgelegt hat. 16 Jahre nach dem Abschluss des so genannten Mediationsverfahrens und neun Jahre nach dem Beschluss des Hessischen Landtags wird so endlich eine der zentralen Zusagen der Politik an die Bevölkerung umgesetzt.
  3. ... begrüßt die Absicht, den mit dem Planfeststellungsbeschluss 2007 erlaubten Lärmzuwachs zu begrenzen.
  4. ... vermisst schmerzlich den Einstieg in die echte Lärmminderungsplanung. In der Landtagsdebatte am 06.03.2012 hatte Ministerpräsident Bouffier gesagt: „Es muss leiser werden und es wird leiser werden.“1 Diese Zusage löst das am 27.09.2016 vorgestellte Konzept zur Lärmobergrenze nicht ein. Hier besteht unbedingt Nachbesserungsbedarf.
  5. ... lehnt eine freiwillige Vereinbarung der Lärmobergrenze mit der Luftverkehrswirtschaft angesichts der langjährigen Erfahrungen mit der politischen Stärke und Rücksichtslosigkeit der Luftverkehrswirtschaft ab und fordert die Einführung einer rechtsverbindlichen Lärmobergrenze.
  6. ... begrüßt die Absicht, die „Fluglärmbelastung in der Region“ durch eine Festlegung im Landesentwicklungsplan (LEP) zu begrenzen, als einen ersten richtigen Schritt zur rechtsverbindlichen Umsetzung der Lärmobergrenze und fordert darüber hinaus die weitergehende rechtsverbindliche Umsetzung der Lärmobergrenze durch die Änderung der Betriebsgenehmigung oder durch die Änderung des Planfeststellungsbeschlusses.
  7. ... fordert eine Verschärfung des beabsichtigten Sanktionsmechanismus, so dass jede Überschreitung der Lärmobergrenze im Folgejahr zu einer Reduktion der Flugbewegungszahl führt, die die Einhaltung der Lärmobergrenze gewährleistet.
  8. ... fordert den Abschluss aller nötigen Rechtsverfahren zur Durchsetzung der Lärmobergrenze in dieser Legislaturperiode.
  9. ... empfiehlt dringend eine ergänzende Darstellung der Bevölkerungszahl (Stand 31.12.2015), deren Lärmbetroffenheit sich durch die Lärmobergrenze verändert. Die ausschließliche Betrachtung von Flächenanteilen macht die tatsächlichen Auswirkungen nicht ausreichend
  10. ... behält sich ausdrücklich eine abschließende Bewertung bis zur Klärung aller offenen fachlichen und rechtlichen Fragen vor.

Quellenangabe zum Zitat von Ministerpräsident Volker Bouffier: "http://www.hr-online.de/website/specials/home/index.jsp?key=standard_document_44190382&jmpage=1&type=v&rubrik=72830&jm=1&mediakey=fs/allgemein/20120306_fluglaerm_bouffier_cdu"; Aussage erfolgt ca. ab 40 Sekunden nach der Wiedergabe

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