Maximale Nachtflugbewegungen erstmals festgeschrieben.
Minister tarnt Genehmigung für über 150 Flüge pro Nacht mit dem Begriff "aktiver Schallschutz"
<2001-05-21>
Presse-Information:
Das Bündnis der Bürgerinititativen gegen den Flughafenausbau entnimmt einer „vorläufigen Entscheidung“ des hessischen Wirtschaftsministeriums, dass der Fraport AG nunmehr eine Nachtfluggenehmigung in der Grössenorndung von mindestestens 150 Flügen zwischen 22 und 6 Uhr erstmals formal erteilt ist.
Der Bescheid, der als Reaktion auf die von der Stadt Neu-Isenburg eingereichte Klage dem Flughafenbetreiber zugestellt wurde, enthält folgende Festlegungen: In der Geltungszeit des Winterflugplans dürfen zwischen 23 und 5 Uhr insgesamt 6297 Nachtflugbewegungen geplant werden. Das bedeutet, dass zusammen mit den unbeschränkt nutzbaren Randstunden von 22 bis 23 und 5 bis 6 Uhr im Schnitt pro Nacht mindestens 150 Flugbewegungen zusammen kommen werden. Dies wird dadurch bestätigt, dass in dem Abschnitt „Passiver Schallschutz“ bei der Definition des Nachtschutzgebietes ebenfalls die Zeit von 22 bis 6 Uhr und eine Zahl von 150 Flugbewegungen zugrunde gelegt wird. Diese Massnahme wird in der Erläuterung als eine „aktive Schallschutzmassnahme“ bezeichnet. Wie der Sprecher des Bündnisses, Wolfgang Ehle, erklärte, „will man mit dieser ‚Deckelung auf Maximalniveau’ unter allen Umständen erreichen, der Fraport AG und der Lufthansa einen uneingeschränkten Nachtflugbetrieb zu ermöglichen.“
Dass es mit der Zuverlässigkeit der immer wieder präsentierten Lärmmessungen der Fraport nicht weit her ist, zeigt eine andere Auflage. Es wird gefordert, die „Ordnungsmässigkeit der Datenerfassung und Auswertung jährlich bestätigen zu lassen“ - von einer zertifizierten und fachlich anerkannten Stelle! Des weiteren soll der Bodenlärm (den es laut Fraport bisher gar nicht gab) nach der TA Lärm ermittelt werden! Hier hat man offensichtlich gemerkt, dass die Rechtsposition des Betreibers nicht wasserdicht ist. Denn die Messergebnisse der von Neu-Isenburg beauftragten Fachfirma deBAKOM sprechen eine ganz andere Sprache als die offiziellen Zahlen. Und die bisher bei allen deutschen Flughäfen zugrunde gelegten Lärm-Grenzwerte („Jansen-Kriterium“) sind kürzlich als mathematisch fehlerhaft in die Kritik geraten (OVG Hamburg). Eine Neuberechnung durch ein neutrales Institut kann dazu führen, dass die Genehmigungssituation für Flughäfen plötzlich generell auf den Prüfstand kommt.
Damit wäre die Aussage von deBAKOM bestätigt, dass die Lärmbelastung schon heute in einem sehr viel grösseren Bereich das Mass des gesundheitlich Zulässigen klar überschreitet! Auch die vielen Tausende von Bürgern wären in ihrer Auffassung bestätigt, dass eine weitere Belastung nicht tolerierbar ist. „Das, was wir Tag und Nacht hören, stimmt also!“
Das Bündnis der BIs betont erneut, dass ein sofortiges Nachtflugverbot von 22 bis 6 Uhr eine unverhandelbare Forderung ist – ebenso wie die Ablehnung jeder Art von Ausbau des Flughafens. Den Menschen in der Region ist schon jetzt nichts mehr geblieben, was als Verhandlungsspielraum dienen könnte!
Das Bündnis der Bürgerinititativen gegen den Flughafenausbau entnimmt einer „vorläufigen Entscheidung“ des hessischen Wirtschaftsministeriums, dass der Fraport AG nunmehr eine Nachtfluggenehmigung in der Grössenorndung von mindestestens 150 Flügen zwischen 22 und 6 Uhr erstmals formal erteilt ist.
Der Bescheid, der als Reaktion auf die von der Stadt Neu-Isenburg eingereichte Klage dem Flughafenbetreiber zugestellt wurde, enthält folgende Festlegungen: In der Geltungszeit des Winterflugplans dürfen zwischen 23 und 5 Uhr insgesamt 6297 Nachtflugbewegungen geplant werden. Das bedeutet, dass zusammen mit den unbeschränkt nutzbaren Randstunden von 22 bis 23 und 5 bis 6 Uhr im Schnitt pro Nacht mindestens 150 Flugbewegungen zusammen kommen werden. Dies wird dadurch bestätigt, dass in dem Abschnitt „Passiver Schallschutz“ bei der Definition des Nachtschutzgebietes ebenfalls die Zeit von 22 bis 6 Uhr und eine Zahl von 150 Flugbewegungen zugrunde gelegt wird. Diese Massnahme wird in der Erläuterung als eine „aktive Schallschutzmassnahme“ bezeichnet. Wie der Sprecher des Bündnisses, Wolfgang Ehle, erklärte, „will man mit dieser ‚Deckelung auf Maximalniveau’ unter allen Umständen erreichen, der Fraport AG und der Lufthansa einen uneingeschränkten Nachtflugbetrieb zu ermöglichen.“
Dass es mit der Zuverlässigkeit der immer wieder präsentierten Lärmmessungen der Fraport nicht weit her ist, zeigt eine andere Auflage. Es wird gefordert, die „Ordnungsmässigkeit der Datenerfassung und Auswertung jährlich bestätigen zu lassen“ - von einer zertifizierten und fachlich anerkannten Stelle! Des weiteren soll der Bodenlärm (den es laut Fraport bisher gar nicht gab) nach der TA Lärm ermittelt werden! Hier hat man offensichtlich gemerkt, dass die Rechtsposition des Betreibers nicht wasserdicht ist. Denn die Messergebnisse der von Neu-Isenburg beauftragten Fachfirma deBAKOM sprechen eine ganz andere Sprache als die offiziellen Zahlen. Und die bisher bei allen deutschen Flughäfen zugrunde gelegten Lärm-Grenzwerte („Jansen-Kriterium“) sind kürzlich als mathematisch fehlerhaft in die Kritik geraten (OVG Hamburg). Eine Neuberechnung durch ein neutrales Institut kann dazu führen, dass die Genehmigungssituation für Flughäfen plötzlich generell auf den Prüfstand kommt.
Damit wäre die Aussage von deBAKOM bestätigt, dass die Lärmbelastung schon heute in einem sehr viel grösseren Bereich das Mass des gesundheitlich Zulässigen klar überschreitet! Auch die vielen Tausende von Bürgern wären in ihrer Auffassung bestätigt, dass eine weitere Belastung nicht tolerierbar ist. „Das, was wir Tag und Nacht hören, stimmt also!“
Das Bündnis der BIs betont erneut, dass ein sofortiges Nachtflugverbot von 22 bis 6 Uhr eine unverhandelbare Forderung ist – ebenso wie die Ablehnung jeder Art von Ausbau des Flughafens. Den Menschen in der Region ist schon jetzt nichts mehr geblieben, was als Verhandlungsspielraum dienen könnte!
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Nachtflugverbot Fluglärm BBI-PMs Flughafen-Ausbau FRA
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