RP-Entscheidung zum Raumordnungsverfahren Flughafen Frankfurt
Presseinfo: "Diese Entscheidung ist ein vorsätzlicher Rechtsbruch"
Von: @=&gt; BUND Hessen <2002-06-12>

Sicherheitsfragen bleiben ungeklärt - Flughafenkapazität weiterhin unklar
Sämtliche Probleme werden in die Planfeststellung verlagert

Die positive Beurteilung der beiden Nordvarianten im Raumordnungsverfahren zur Erweiterung des Frankfurter Flughafens widerspricht den geltenden Bannwaldverordnungen. „Hier wird das Recht vorsätzlich gebrochen“, kommentiert Walter Raiß vom Landesvorstand des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) die Entscheidung des Regierungspräsidenten in Darmstadt. Für den Umweltverband ist es ein Skandal, dass nicht einmal die Sicherheitsfragen abschließend beurteilt wurden. Der zügige Abschluss des Raumordnungsverfahrens dient nach Ansicht des BUND nur der politischen Optik. Er soll die Entschlossenheit der Landesregierung und die Machbarkeit der Flughafenerweiterung suggerieren. Tatsächlich fehlt es aber an der sachlichen Grundlage für eine positive Standortentscheidung. Da sämtliche Probleme in das kommende Planfeststellungsverfahren verlagert werden, wurde das Ziel des Raumordnungsverfahrens, die Standortauswahl, vollständig verfehlt. „Die Entscheidung trägt nicht und wird den Widerstand gegen den Ausbau verstärken“, stellt BUNDvorstandssprecherin Brigitte Martin deshalb fest.

Scharf kritisiert der BUND die Aussage des RP, wonach die Lärmbelastung in der Nacht bei Realisierung der beiden Nordbahnen sinken würde. „Wer so spricht, verhöhnt die Betroffenen“, meint BUNDvorstandssprecherin Brigitte Martin. Welche Lärmwerte und Betroffenenzahlen der Beurteilung zu Grunde liegen, wollte Regierungspräsident Gerold Dieke in der Pressekonferenz am Dienstag nicht verraten. Unklar blieb auch, welche Kapazität der Flughafen nach einer Erweiterung haben wird. Dieke teilte lediglich mit, dass seine Behörde die Planungsannahme der Fraport von mindestens 120 Flügen in der Stunde und 656.000 Bewegungen im Jahr als Entscheidungsgrundlage übernommen habe. Abweichungen von diesen Werten seien möglich, würden aber die Raumordnungsentscheidung in ihrer Bedeutung schwächen. Wirtschaftsminister Dieter Posch verweigerte jede Festlegung, ob er in seiner Entscheidung zur Planfeststellung eine Obergrenze der Flugbewegungen einführen werde. Bemerkenswert ist für den BUND, dass weder Regierungspräsident Dieke noch Wirtschaftsminister Posch sich zu den Arbeitsplatzprognosen der Fraport äußern wollten. Immerhin bestätigte Dieke die Auffassung des BUND, dass nur die in den Raumordnungsunterlagen enthaltenen Gutachten maßgeblich sind. Die Gutachten, die im Rahmen der Mediation bis zu 250.000 neue Arbeitsplätze versprochen hatten, wollte er nicht kommentieren. „Immer wenn es im Detail interessant wird, sind Regierungspräsident Dieke und Wirtschaftsminister Dieter Posch in die Unverbindlichkeit ausgewichen“, kritisiert Walter Raiß vom BUND.

Da Raumordnungsverfahren die geltende Rechtslage berücksichtigen müssen und die Bannwaldverordnungen nicht aufgehoben wurden, verstößt die positive Entscheidung des Raumordnungsverfahrens gegen das geltende Recht. Die Hinweise, dass die Gesetzeslage zum Bannwald noch geändert werden soll und die Verordnungen später aufgehoben werden könnten, bestätigen den aktuellen Rechtsbruch. Denn eine Verwaltung darf ihre Entscheidung nur an der bestehenden und nicht an eine vielleicht kommende Rechtslage binden.

Unüblich und gleich in mehrfacher Hinsicht rechtsfehlerhaft ist die Entscheidung auch im Hinblick auf den geltenden Raumordnungsplan. Sie widerspricht auch nach Meinung des RP und von Minister Posch den „Zielbestimmungen“ des Regionalplans Südhessen zum Grundwasserschutz, zu den Regionalen Grünzügen und zur Erhaltung des Waldes. Wenn ein Vorhaben rechtsverbindlichen Zielen widerspricht, muss es abgelehnt werden. Die Forderung nach Änderung der Zielvorgaben ist dagegen nicht rechtskonform.

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