ZRM für Novellierung des Fluglärmgesetzes - mehr aktiven Schallschutz
Pressemitteilung vom 03.07.2018
Von: @Initiative Zukunft Rhein-Main <2018-07-03>
Die Initiative "Zukunft Rhein-Main" (ZRM) fordert, das Fluglämgesetz nicht nur zu evaluierten, sondern im Sinne der lärm­betroffenen Bevölkerung zu novellieren. Die Gewichtung des aktiven Schall­schutzes sollte erhöht werden.

KREIS GROSS-GERAU /LANDESHAUPTSTADT MAINZ / STADT NEU-ISENBURG / STADT FLÖRSHEIM AM MAIN - Die Initiative „Zukunft Rhein-Main“ (ZRM) hat sich mit einem Appell an den Parlamentarischen Arbeitskreis Fluglärm beim Deutschen Bundestag gewandt. Der Arbeitskreis soll Einfluss auf den weiteren Werdegang des Gesetzgebungsverfahrens zugunsten eines verbesserten Fluglärmschutzes nehmen. „Das Gesetz soll nicht nur evaluiert, sondern im Sinne der lärmbetroffenen Bevölkerung auch novelliert werden“, betonten die ZRM-Sprecher Katrin Eder (Umweltdezernentin der Stadt Mainz), Landrat Thomas Will (Kreis Groß-Gerau), Bürgermeister Michael Antenbrink (Flörsheim) sowie Bürgermeister Herbert Hunkel (Neu-Isenburg).

Das Fluglärmgesetz dürfe nicht mehr nur ein reines Entschädigungsregelwerk bleiben, sondern müsse vor allem die Gewichtung des aktiven Schallschutzes - also der Lärmminderung an der Quelle - erhöhen, so das Sprechergremium. „Für die vom größten Flughafenstandort in Deutschland ausgehenden massiven Fluglärmbelastungen im Ballungsraum Rhein-Main müssen zukünftig Rechtsgrundlagen geschaffen werden, die einen Fluglärmschutz durch aktive und passive Maßnahmen ermöglichen“, heißt es in dem Appell.

Ein Gesetzesentwurf müsse nun zeitnah auf den parlamentarischen Weg gebracht werden. Denn eines belege die Evaluierung sehr deutlich: „Das Fluglärmgesetz in seiner jetzigen Fassung erfüllt nicht mehr die Mindestanforderung an die Schutzpflicht des Staates, der seine Bürger und Bürgerinnen in einem ausreichenden Maß vor Fluglärm (Art. 2 Abs. 2 GG) schützen muss.“ Die Erfahrungen im Zusammenhang mit der Novellierung aus dem Jahr 2007 dürften sich nicht wiederholen. „Der Fluglärmschutz darf weder durch die Luftverkehrslobby verwässert noch auf die lange Bank geschoben werden“, so das Sprechergremium.

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