DFLD: 3 Jahre Nachtflugverbot am Flughafen Frankfurt
Pressemitteilung vom 22.10.2014
Von: @Deutscher Fluglärmdienst (DFLD) <2014-10-22>
Seit 3 Jahren gibt es am Flughafen Frankfurt ein Nachtflugverbot von 23-5 Uhr. Der Deutsche Fluglärmdienst zieht Bilanz: die befürchteten negativen Folgen für den Flughafen sind ausgeblieben.

Zwischenbilanz Oktober 2014: Ein Schritt zu mehr Ruhe von 23 - 5 Uhr

Fakten einer Zwischenbilanz nach drei Jahren von nur 6 Stunden Nachtflugbeschränkungen in Frankfurt:

Luftfracht

  • LH Cargo kündigt 2013 noch an, am Standort Frankfurt über 700 Mio Euro in Abfertigungseinrichtungen der Fracht zu investieren. Im September 2014 wurde diese Investition durch LH Cargo sogar mit zwei Milliarden Euro Investitionsvolumen in den nächsten Jahren beziffert.

    Die Drohung der Abwanderung nach München blieb aus. Das Gegenteil ist eingetreten.

  • nächtliche "reine" Frachtflüge sind verschoben worden in genehmigte Start- und Landezeiten. Die Logistik als hat sich als flexibel erwiesen. Die vielzitierte "Zwischenlandungen" in Köln von Frachtflügen, die es im November 2011 einige Mal gab, hat sich als kurze Notlösung in der Umstellungszeit bei der Einführung entpuppt. Zwischenlandungen wegen dem Nachtflugverbot in Frankfurt gibt es nicht. Werden aber gerne in der PR fälschlich immer wieder berichtet.

  • reine Frachtflüge wanderten nicht ab, sondern kommen verstärkt nach FRA. Einige Frachtverbindungen, die nach dem Hahn gingen, sind nun wieder in Frankfurt; dabei wurden Starts in der Kernnacht in Bahn in die Betriebszeiten des Flughafens Frankfurt verschoben. Standort Hahn ist weniger denn je genutzt.

  • das Luftfrachtgeschäft hat sich verändert. Es gibt immer nur wenige eilige "über Nacht" Transporte, wie Dokumente oder eilige Güter. Die Masse des Luftfrachtaufkommens sind Massengüter, wo es auf einige Stunden, oftmals Tage, nicht ankommt.

Charter Tourismusflüge

  • Charter Airlines, wie z.B. Condor, nutzten die frühen Nachtstunden und frühen Morgenstunden gerne, um die Maschinen mit einer weiteren Verbindung in Feriengebiete auszulasten. Die Begründung von der Notwendigkeit von Charterflügen in der Nacht nach 22h und frühmorgens um 4.30h war also rein wirtschaftlicher Natur.

  • nun ist bekannt geworden, dass das Nachtflugverbot rein rechnerisch zu zusätzlichen Kosten von nur 1.- € pro Std. Flugzeit und Passagier die Charterairlines belastet. Die Verteuerung eines Hin- und Rückfluges nach Mallorca läge demnach bei ca. 5.-€. Eine zumutbare Belastung für Passagiere, so denn diese bei der Charter Fluggesellschaft wirklich anfällt.

    Frage: sollen 200 Urlauber günstiger in Urlaub fliegen zu Lasten von 200.000 Menschen, die dafür um Ihren Nachtschlaf gebracht werden.
    Eindeutige Antwort: Nein! Gesundheit kommt vor wirtschaftlichen Überlegungen.

  • Charter Verbindungen von FRA nach Urlaubszielen haben nicht abgenommen.

  • Tagesrandzeiten von Charter- und Billigflügen in den Urlaub werden weiterhin billiger angeboten beim Buchen.

Passagierflüge

  • Die Logistik der Abwicklung hat sich an die Abfertigung bis 22.15 Uhr gewöhnt. Stress gibt es nur bei ungewöhnlichen Wettersituationen oder Streiks.

  • Die Planung von Landungen nach 5h früh hat zu einer Häufung von lauten Landungen zwischen 5:00 und 5.30 Uhr geführt. Es ist also kein langsames "Anschwellen" des Lärms, sondern haut jeden Morgen die Anwohner um Punkt 5 Uhr aus dem Bett.

    Die Flüge zwischen 5 und 6 Uhr in der Frühe werden von allen Betroffenen als nach wie vor größte Fluglärmbelastung empfunden.

  • es gibt kaum Abwanderung von Flugverbindungen nach MUC oder andere, kleinere Umsteigeflughäfen. Letztendlich bestimmt die Nachfrage der Passagiere die Planung für Flüge bzw. Direktverbindungen.

  • Es gibt keine nachweisbaren Verluste von Arbeitsplätzen aufgrund des Nachtflugverbotes in Frankfurt. Vergleichbares gab es bereits 2010 in Brüssel zu beobachten, als DHL seinen Nachtflugbetrieb der Fracht von Brüssel nach Leipzig verlegte.

  • Stagnation der Flugbewegungen hat keinen Zusammenhang mit Nachtflugverbot

  • Die Stagnation der Flugbewegungen in den Flughäfen in Europa, einschließlich Frankfurt ist bereits seit 2008, unabhängig von der Nachtflugregelung, ein europaweites Phänomen, das auf Verlagerung von Verkehren auf globaler Ebene sowie den Ersatz kleiner Flugzeuge durch größere zurückzuführen ist.

    Alle großen Flughäfen in Europa, kleinere oft noch deutlicher, haben die Stagnation der Flugbewegungen seit 2008. Dies hat keinen Zusammenhang mit der Nachtflugregelung in Frankfurt.

  • Die Stagnation ist eine Reduzierung von erwarteten Flugbewegungen von 20% gegenüber den Prognosen für 2015. Die Zahl der Flüge wird auch weiterhin anhaltend geringer sein und alle Prognosen von der Planfeststellung, aber auch der Flugverkehrsplanungen in Europa, müssen korrigiert werden. Der Bau weiterer Abfertigungsgebäude kann auch zu wirtschaftlichen Belastungen der Betreiber führen. Nicht so die Nachtflugregelung, die sich bewährt hat.

  • Die Home-Carrier Lufthansa und Condor haben keine einzige Ihrer im Vorfeld angedrohte Maßnahme (Umzug nach MUC, Kürzung von Investitionen, Arbeitsplatzverluste…) umgesetzt.

Der Standort FRA ist gestärkt durch die Nachtflugregelung, da seine "Umweltkapazität" verbessert wurde. Da die Nachtflugregelung ein Teil der Planfeststellung war, hat Frankfurt als Flughafen neue Kapazitäten im Bahnenbereich erhalten, benötigt diese aber nicht, aufgrund der Stagnation der Flugbewegungen in Europa.

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Deutscher Fluglärmdienst (DFLD) Nachtflugverbot

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