SFK: geplante Landebahn Nordwest und Ticona nicht vereinbar
Pressemitteilung vom 18.02.2004
Von: @Störfall-Kommission (SFK) <2004-02-18>

Die Störfall-Kommission (SFK) hat in ihrer heutigen Sondersitzung das Ausbauvorhaben Landebahn Nord-West am Flughafen Frankfurt/Main für nicht vereinbar mit dem Betrieb des benachbarten Chemiewerks Ticona erklärt.

Die Städte Hattersheim und Kelsterbach sowie das Unternehmen Ticona haben sich vor rund einem Jahr an das Bundesumweltministerium (BMU) gewandt und darum gebeten, die SFK mit einer Stellungnahme zum geplanten Ausbau des Flughafens Frankfurt/Main unter Berücksichtigung der Ticona-Problematik zu beauftragen.

In ihrer heute ohne Gegenstimmen verabschiedeten Stellungnahme folgt die SFK einem Votum ihrer Arbeitsgruppe "Flughafenausbau". Diesem Votum liegen die Auswertung und Bewertung mehrerer von der hessischen Landesregierung sowie der Flughafenbetreibergesellschaft Fraport AG in Auftrag gegebener Gutachten, insbesondere eines Anfang Januar 2004 fertig gestellten, qualitätssichernden Gutachtens des TÜV Pfalz, zugrunde.

Die SFK ist der Auffassung, dass ein Flugzeugabsturz als Auslöser eines Störfalls auf dem Betriebsgelände der Ticona nicht vernünftigerweise ausgeschlossen werden kann und dass die erwartete Störfallhäufigkeit sowie der damit verbundene Schadensumfang zu einem nicht akzeptablen Risiko führen würden. Bei einem Flugzeugabsturz muss der Totalverlust der Anlagen auf dem Betriebsgelände unterstellt werden, was allein durch den damit ausgelösten Brand deutlich über 100 Tote unter den dort Beschäftigen zur Folge hätte.

Ergänzend empfiehlt die SFK, bei der Planung von An- und Abflugrouten an Flughäfen eine mögliche Erhöhung des Risikos für Betriebsbereiche nach der Störfall-Verordnung zwingend in den Abwägungsprozess einzubeziehen und diese Abwägung im Fall der Ticona nachzuholen.

Zu einem vor der Sitzung von der Fraport an die SFK-Mitglieder und andere Adressaten verteilten Schreiben nimmt die SFK wie folgt Stellung:
"Die SFK ist ein unabhängiges Beratungsgremium der Bundesregierung nach § 51 a BImSchG. Sie hat die Stellungnahme der Fraport AG zum Anlass genommen zu prüfen, ob darin Sachverhalte vorgetragen wurden, die bei der vorliegenden Beurteilung durch die AGFFM nicht schon berücksichtigt wurden. Dies ist indessen nicht der Fall."

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Ticona Absturz-Gefahr Gefahren durch Flughafenausbau FRA Fraport AG Risiko Störfall-Kommission (SFK)

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