Informationen zum Scoping-Termin Planfeststellungsverfahren Landebahn
Offizielles Informationsblatt des RP Darmstadt
Von: @(RP Darmstadt) <2003-04-07>

Regierungspräsidium Darmstadt

 

 

 

 

 

Informationsblatt

 

 

 

 

für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Scoping-Termin ab 07. April 2003, 10:00 Uhr im Volkshaus Sossenheim, Siegener Straße 22, 65936Frankfurt am Main für das Planfeststellungsverfahren für den Ausbau des Flughafen Frankfurt Main (hier: Landebahn Nordwest)


 

Das Scoping-Verfahren

 

Bisheriger Verfahrensablauf

Mit Schreiben vom 08. Februar 2000 hat die Fraport AG Frankfurt Airport Services Worldwide (Fraport AG) als Vorhabensträgerin beim Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung nach § 45 Absatz 2 Satz 1 der Luftverkehrs-Zulassungs-Verordnung (LuftVZO) die beabsichtigte bauliche und betriebliche Erweiterung des Flughafens Frankfurt Main durch den Ausbau des bestehenden Start- und Landebahnsystems über das bestehende Flughafengelände hinaus zur Schaffung der erforderlichen Kapazitäten angezeigt. Durch den Ausbau soll eine Erweiterung der Kapazität des Flughafens auf mindestens 120 Flugbewegungen pro Stunde und 657.000 Bewegungen im Jahr erfolgen.

Die geplanten Erweiterungen bedürfen nach § 8 des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG) eines förmlichen Planfeststellungsverfahrens. Als Teil dieses Verfahrens ist gemäß § 3 e Absatz 1 Nr.1 in Verbindung mit Ziffer 14.12.1 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchzuführen. Gegenstand der UVP sind die Auswirkungen des Vorhabens selbst sowie die Auswirkungen der vorgesehenen Kompensationsmaßnahmen.

Gemäß § 10 Absatz 1 LuftVG in Verbindung mit § 1 Absatz 2 der Verordnung zur Bestimmung von luftverkehrsrechtlichen Zuständigkeiten ist das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung Planfeststellungsbehörde für den Flughafen Frankfurt Main. Das Regierungspräsidium Darmstadt ist gemäß § 10 Absatz 2 LuftVG in Verbindung mit § 73 des Hessischen Verwaltungsverfahrensgesetzes sowie § 3 Absatz 2 der Verordnung zur Bestimmung von luftverkehrsrechtlichen Zuständigkeiten Anhörungsbehörde.

Von Seiten des Regierungspräsidiums Darmstadt wurde das Raumordnungsverfahren zur Flughafenerweiterung mit der Landesplanerischen Beurteilung vom 10. Juni 2002 abgeschlossen. Danach hat die Fraport AG die Planungen vorangebracht und am 17. Januar 2003 die Unterlagen vorgelegt, die es den Beteiligten am Scoping-Verfahren ermöglichen, in die Besprechung über Inhalt und Umfang der für die UVP vorzulegenden Unterlagen einzutreten („Scoping-Papier“). Das Scoping-Papier wurde am 05. Februar 2003 von der Fraport AG vervollständigt und den Beteiligten am Scoping-Verfahren mit Schreiben vom 06. Februar 2003 übersandt.


Zweck des Scoping-Termins

Das Regierungspräsidium Darmstadt hat gemäß § 5 Absatz 1 Satz 1 UVPG die Verpflichtung, die Vorhabensträgerin auf der Grundlage geeigneter Angaben. zum Vorhaben frühzeitig über den Inhalt und den Umfang der voraussichtlich nach § 6 UVPG beizubringenden Unterlagen über die Umweltauswirkungen zu unterrichten. Der Untersuchungsraum, d.h. Gegenstand, Umfang und Methoden der Umweltverträglichkeitsprüfung sowie sonstige, für die Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung erhebliche Fragen sollen in einem Scoping-Termin erörtert werden.

Ziel des Scoping-Termins ist es, gemeinsam mit der Vorhabensträgerin, den geladenen Fachbehörden und Dritten Gegenstand, Umfang und Methoden der Umweltverträglichkeitsprüfung im Planfeststellungsverfahren sowie sonstige für deren Durchführung erhebliche Fragen zu erörtern. Im Anschluss daran wird die Fraport AG von meiner Behörde über den voraussichtlichen Untersuchungsrahmen der UVP sowie über Art und Umfang der nach § 6 UVPG voraussichtlich beizubringenden Unterlagen unterrichtet.


 

Gegenstand des Scoping-Termins ist ausschließlich die Festlegung von Inhalt und Umfang der voraussichtlich vorzulegenden Unterlagen für die Umweltverträglichkeitsprüfung im Planfeststellungsverfahren. Die Erörterung von Einwendungen und Stellungnahmen gegen das Vorhaben bleibt dem späteren Anhörungsverfahren im Planfeststellungsverfahren vorbehalten.

 

 

Der Scoping-Termin


Verhandlungszeiten /-ort

Der Scoping-Termin findet in der Zeit von

· Montag, dem 07. April 2003 bis Freitag, dem 11. April 2003,

mit der Möglichkeit der Verlängerung von

· Montag, dem 14. April 2003 bis Donnerstag, dem 17. April 2003,

im Volkshaus Sossenheim, Siegener Straße 22, 65936 Frankfurt am Main statt.

Der Scoping-Termin beginnt am Montag, dem 07. April 2003 um 10:00 Uhr. An den übrigen Tagen wird die Erörterung um 9:00 Uhr fortgesetzt. Einlass ist eine Stunde vor Beginn. Voraussichtlich dauert die durch angemessene Pausen unterbrochene Verhandlung abends jeweils bis gegen 20:00 Uhr.


Verkehrsanbindung

Mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichen Sie das Volkshaus Sossenheim vom Hauptbahnhof Frankfurt in ca. 30 Minuten Fahrzeit wie folgt:

 

·      S1 Richtung Wiesbaden/S2 Richtung Niedernhausen bis Bahnhof Frankfurt Höchst. Weiter mit der Buslinie 58 Richtung Eschborn West. An der Haltestelle Sossenheim Volkshaus aussteigen.

 

·      S3 Richtung Bad Soden/S4 Richtung Kronberg bis Bahnhof Eschborn. Weiter mit der Buslinie 58 Richtung Frankfurt Höchst. An der Haltestelle Sossenheim Volkshaus aussteigen.

 

·      Zug Richtung Wiesbaden bis Bahnhof Frankfurt Höchst. Weiter mit der Buslinie 58 Richtung Eschborn West. An der Haltestelle Sossenheim Volkshaus aussteigen.

 

Die obigen Verbindungen verkehren im 15-Minuten-Takt.


Mit dem PKW:
A 648 - Ausfahrt Frankfurt-Rödelheim / Sossenheim.
Am Volkshaus Sossenheim sowie in der unmittelbaren Umgebung stehen keine Parkplätze zur Verfügung. Die PKWs könnenjedoch entlang der Wilhelm-Fay-Straße geparkt werden (siehe Plan). Von einer an dieser Straße eingerichteten Bushaltestelle erfolgt der Transfer der Teilnehmerinnen und Teilnehmer zum Volkshaus Sossenheim mit einem von dem Regierungspräsidium Darmstadt eingerichteten kostenlosen Bus-Shuttle-Service. Dieser steht auch für die Rückfahrt zur Verfügung. Der Transfer dauert ca. 15 Minuten. Der Bus-Shuttle-Service wird ab 75 Minuten vor Beginn der täglichen Veranstaltung im 30-Minuten-Takt zur Verfügung gestellt.


 

Organisatorische Hinweise zum Ablauf des Scoping-Termins

 

·      Zur Feststellung der Teilnahmeberechtigung wird täglich am Eingang des Volkshauses Sossenheim eine Einlasskontrolle durchgeführt. Am ersten Teilnahmetag erhalten die Vertreterinnen und Vertreter der Behörden, der Verbände und der Dritten sowie deren Bevollmächtigte durch Vorlage des Personalausweises eine Teilnahmekarte, welche für die Dauer des Scoping-Termins gilt. Diese Karte ist bei jedem Betreten des Volkshauses Sossenheim bei der Einlasskontrolle unaufgefordert vorzuzeigen.

 

·      Teilnehmerinnen und Teilnehmer, welche sich zu den jeweils in der Erörterung befindlichen Themen äußern und eventuell etwas visualisieren möchten, melden sich nach Aufruf des Themas mittels Handzeichen bzw. durch das Drücken der Taste des Tischmikrofons. Die Verhandlungsleitung erteilt das Wort nach dem Eingang der Wortmeldungen. Es ist vorgesehen, ein Wortprotokoll mit Hilfe von Stenographinnen und Stenographen zu erstellen.

 

·      Der Scoping-Termin ist nicht öffentlich. Um diesen Grundsatz zu gewährleisten, gilt:

 

a)   Bild- und Tonaufnahmen sind grundsätzlich während der Verhandlung nicht zugelassen mit Ausnahme der Tonaufzeichnungen der Stenographinnen und Stenographen, die der Erstellung des Wortprotokolls dienen,

 

b)   die Verhandlungsleitung behält sich vor, Pressevertreterinnen und Pressevertreter während der Verhandlung zuzulassen, sofern keine Beteiligte und kein Beteiligter Einwände erhebt.

 

 

Informationen zur Veranstaltungshalle, zur Gastronomie sowie zu sonstigen Serviceleistungen

 

Veranstaltungshalle

Die Lage des Volkshauses Sossenheim und die Parkmöglichkeiten entlang der Wilhelm-Fay-Straße können Sie aus der beigefügten Kartenskizze entnehmen.


Technische Ausstattung

Mikrofone für die Vertreterinnen und Vertreter der kommunalen Gebietskörperschaften, der Behörden und der Verbände sowie deren Bevollmächtigte befinden sich:

·      auf den vorderen beiden Tischreihen

und

·      im Mittelgang des Saales für den Bereich der übrigen Plätze.

 

Zwei Präsentationsplätze mit Beamerausstattung und Visualizer für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Scoping-Termins befinden sich in der ersten Tischreihe links und rechts des Mittelgangs.

 

Im Interesse aller Beteiligten sind für den Veranstaltungsort folgende Regeln zu beachten:

 

·      Das Telefonieren mit Mobiltelefonen im Erörterungssaal ist nicht zulässig. Um Störungen an der Tontechnik zu vermeiden, sind die Mobiltelefone hier abzuschalten. Unvermeidbare Telefonate können im Eingangsbereich geführt werden.


 

·      Im Erörterungssaal ist das Rauchen nicht gestattet.

 

·      Das Mitführen von Tieren und das Anbringen von Plakaten ist untersagt.

 

 

Gastronomie

Im Volks haus Sossenheim befindet sich ein Restaurant, welches von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern genutzt werden kann. Zudem werden von dem Pächter in den Pausenzeiten kleine Gerichte und Getränke angeboten. Im Übrigen befinden sich in Sossenheim weitere Gaststätten.

Serviceleistungen

 

·      Im Eingangsbereich des Volkhauses Sossenheim steht eine Infostelle zur Verfügung, die über organisatorische Fragen Auskunft gibt.

 

·      Es wird eine Telefonhotline eingerichtet, über die Sie den jeweiligen Stand des Scoping-Termins abrufen können. Die Informationen werden täglich aktualisiert.
Die Telefonnummer lautet wie folgt: 06151 / 12 - 4687.

 

Ferner ist unter der Internet-Adresse http://www.rpda.de/pg-flughafen eine Verknüpfung eingerichtet, unter der die Tagesordnung und der jeweilige Stand des Scoping-Termins abgerufen werden können.


 

Vorläufige Tagesordnung für den Scoping-Termin im Volkshaus Sossenheim für das Planfeststellungsverfahren für den Ausbau des Flughafens Frankfurt Main

 

 

1.    Begrüßung, Vorstellung, Organisatorisches, Geschäftsordnungsfragen

 

2.    Sinn und Zweck des Termins (§ 5 UVPG) / Tagesordnung

 

3.    Vorstellung des Vorhabens durch die Vorhabensträgerin und Bestimmung des Gegenstands der Umweltverträglichkeitsprüfung

 

4.    Geprüfte und ins Verfahren eingeführte Vorhabensalternativen mit Darstellung der Auswahlgründe / Sonstige Vorhabensalternativen

 

5.    Methode der Umweltverträglichkeitsstudie hinsichtlich der Schutzgüter des § 2 Absatz 1 UVPG

 

6.    Umweltauswirkungen des Vorhabens

(Untersuchungsraum / Bestandserfassung und –bewertung / Auswirkungsanalyse und Auswirkungsprognose (Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung, Ausgleich und Ersatz / Bewertung / Erforderliche Unterlagen)

 

6.1   Schutzgut Mensch

 

6.1.1      Wohn- und Wohnumfeldfunktion

 

6.1.1.1 Lärmauswirkungen

 

6.1.1.2   Luftschadstoffe

 

6.1.1.3   Sonstige Auswirkungen (insbesondere Sicherheitsfragen)

 

6.1.2        Erholungsfunktion

 

6.1.2.1   Lärmauswirkungen

 

6.1.2.2   Luftschadstoffe

 

6.1.2.3.  Sonstige Auswirkungen

 

6.2          Schutzgut Tiere und Pflanzen

 

6.3          Schutzgut Boden

 

6.4          Schutzgut Grund- und Oberflächenwasser

 

6.5          Schutzgüter Luft und Klima

 

6.6          Schutzgut Landschaft

 

6.7          Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter

 

6.8          Wechselwirkungen

 

7.    Sonstiges

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