BUND: Fraport verlässt im Lärmschutz die Mediation
Pressemitteilung vom 16.01.2005
Von: @BUND <2005-01-17>
Waldverluste noch größer als befürchtet
BUND ruft die Bevölkerung zu Einwendungen auf


Die Fraport AG weicht im Planfeststellungsantrag zum Ausbau des Flughafens drastisch von den Lärmschutzwerten der sog. Mediation zum Schutz des Nachtschlafs ab. "Das Verhalten des Flughafens ist unerträglich. Die öffentlichen Eigentümer müssen eingreifen und die politischen Versprechen durchsetzen", fordert Brigitte Martin, Vorstandssprecherin des hessischen Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND). Auch die Zerstörung und Gefährdung der wertvollen Waldlebensräume und Bannwälder ist viel größer als bisher öffentlich diskutiert. Der BUND fordert alle Bürgerinnen und Bürger während der heute beginnenden Offenlage des Planfeststellungsantrages zu Einwendungen gegen den Ausbau des Frankfurter Flughafens auf.

Noch in der Pressemitteilung vom 11.09.2004 hatte die Fraport AG bekräftigt, dass sie sich "bei der Umsetzung der Mediation strikt an die Empfehlung der Mediatoren" halten wolle. Nun zeigt eine erste Prüfung der Antragsunterlagen durch den BUND drastische Verschlechterungen für die Bevölkerung. Die Abweichung betrifft ausgerechnet den gesundheitskritischen Schutz des Nachtschlafs. Hatte es im Mediationsbericht (S. 43) noch geheißen: "Die getrennte Berücksichtigung der Betriebsrichtungen ist - was den Schutz der Nachtruhe anbelangt – in der Mediationsgruppe Konsens", weicht der Planfeststellungsantrag nun hiervon ab. Die bisher von der Fraport unterstützte Lärmermittlung auf der Basis der sogenannten "100 zu 100-Regel" fehlt. Statt dessen werden Lärmmittelwerte über beide Betriebsrichtungen berechnet, so dass der Schallschutz für beide Betriebsrichtungen aus Ost und West an zu niedrigen Werten ausgerichtet wird. Denn nur die "100/100-Regel" gewährleistet, dass die Lärmbelastung entsprechend der längere Zeit herrschenden realen Lärmsituation für beide Betriebsrichtungen zutreffend berechnet und als Maßstab für den Schallschutz der Bevölkerung verwendet werden kann. "Der Lärmschutz muss an der realen Belastung ausgerichtet werden", fordert Brigitte Martin vom BUND. Außerdem setzt die Fraport den Nacht-Grenzwert mit einem Dauerschallpegel von 35 dB(A) "am Ohr des Schläfers" für die Zeit von 22.00 Uhr bis 01.00 Uhr um 3 dB(A) höher an, als in der sog. Mediation vereinbart. Auch diese Verschlechterung will der BUND nicht akzeptieren.

Die Auswirkungen des Flughafenausbaus auf den Wald sind größer als bisher angenommen. Durch den Ausbau wird eine Waldfläche von ca. 330 Hektar unmittelbar gerodet und auf weiteren ca. 300 Hektar wird der Wald so schwer geschädigt, dass er seine Lebensraumfunktionen nicht mehr erfüllen kann. Wegen der hohen Vorbelastungen der Wälder im Rhein-Main-Gebiet ist die Zukunft mehrerer kleiner, isolierter Waldinseln besonders kritisch. Der BUND geht davon aus, dass der Kelsterbacher Wald sich durch den Bau der Landebahn vollständig auflösen wird. "Mit Sicherheit würde der Bau der Landebahn das größte Vorkommen des Hirschkäfers in Hessen und einen Jahrtausende alter Wald (!) mit einer herausragenden Artenausstattung völlig zerstören", stellt Brigitte Martin vom BUND fest.
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Waldvernichtung BUND Hessen PFV Landebahn Nordwest Landebahn Nordwest „Mediations“-Verfahren zum Ausbau des Frankfurter Flughafens Unterlagen zum PFV-Antrag Fraport AG

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