Mainz: "Nachtflugverbot vom Kopf auf die Füße stellen!"
Von: @Stadt Mainz <2018-06-05>
Der Mainzer OB Ebling und Umwelt­dezernentin Eder fordern zur Einhaltung des Nachtflug­verbots eine gezielte Planänderung für den Frankfurter Flughafen.

Pressemitteilung der Stadt Mainz vom 05.06.2018

Mit dem Beginn des Sommerflugplans häufen sich die Verspätungen nach 23 Uhr am Frankfurter Flughafen – und liegen inzwischen seit der Eröffnung der Landebahn Nordwest auf einem traurigen Rekordniveau: „Nach wochenlangem Ostbetrieb in Kombination mit zahlreichen Verspätungen liegen bei vielen Menschen die Nerven blank. Es ist für die Bewohner der Region nicht nachvollziehbar, dass das Nachtflugverbot fast jede Nacht ausgehöhlt wird. Man könnte bei mancher Fluglinie zudem den Eindruck gewinnen, dass diese Verspätungen zugleich systematisch eingeplant sind - nicht die Ausnahme, sondern die Regel. Das Land Hessen muss hier mit voller Härte gegen gerade jene Airlines vorgehen, die systematisch Verspätungen einfliegen. Daher begrüßen wir die konsequente Einleitung von Ordnungswidrigkeiten“, betonen Oberbürgermeister Michael Ebling und die für Fluglärm zuständige Umweltdezernentin Katrin Eder.

Allerdings reiche allein dies bei weitem noch nicht aus: „Der Planfeststellungsbeschluss bietet Schlupflöcher, die offensichtlich gezielt ausgenutzt werden. Diese Graubereiche müssen zwingend eliminiert werden, um jeglichen Missbrauch zu stoppen. Dem Schutz der Nacht wird seit jeher zu Recht ein besonderer gesetzlicher Schutzstatus eingeräumt – dies war das schlagende Argument des Bundesverwaltungsgerichtes für das Nachtflugverbot. Solche Regelungen müssen aber verlässlich sein. Die aktuelle Häufung der Verstöße zeigt, dass die bisherigen Instrumente keinen wirksamen Schutz für die Menschen bieten - und genau diese Verlässlichkeit stark gefährdet ist. Daher fordern wir das Land Hessen auf, mit einer gezielten Planänderung zum Planfeststellungsbeschluss diese offenkundigen Lücken zu schließen, so dass Ausnahmen auch Ausnahmen bleiben“, fordern Ebling und Eder.

Zur Erläuterung:

Nach den Ziffern 4.1.3.1./4.1.3.2. des Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau des Verkehrsflughafens Frankfurt Main vom 18. Dezember 2007 sind verspätete Landungen in der Zeit von 23.00 h bis 00.00 h zulässig, sofern sich die Verspätung nicht schon aus der Flugplangestaltung ergibt oder die Landung zwischen 22.00 h und 23.00 h geplant war und sich die Verspätung ebenfalls nicht schon aus der Flugplangestaltung ergibt. Damit ist eine gewissen Anzahl an Verspätungen unter bestimmten Voraussetzungen nach PFB zulässig. Die Planfeststellungsbehörde hat sich jedoch vorbehalten, diese Regelung zu ändern, wenn der Durchschnitt eines Kalenderjahres den Wert von 7,5 täglichen Verspätungslandungen i8m Jahresdurchschnitt übersteigt.

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