BBI: Planfeststellung noch nicht bestandskräftig!
Pressemitteilung vom 09.03.2014
Von: @Bündnis der Bürgerinitiativen <2014-03-09>
Das BBI sieht sich durch die Aussage des VGH Kassel in der Auffassung bestätigt, dass der Planfest­stellungs­beschluss geändert werden kann.

Pressemitteilungen Bündnis der Bürgerinitiativen vom 09.02.2014 (Thomas Scheffler )

Im Jahrespressegespräch des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) gab der Präsident Dr. Karl-Hans Rothaug einen Überblick über die anhängigen Verfahren zum Ausbau des Frankfurter Flughafens und schloss mit der Feststellung, dass der Planfeststellungsbeschluss aus dem Dezember 2007 noch nicht bestandskräftig ist.

Damit bestätigt der VGH die vom Bündnis der Bürgerinitiativen wiederholt vertretene Auffassung, dass der Planfeststellungsbeschluss „nicht in Stein gemeißelt“ ist. Zugleich entlarvt diese Aussage die von den seinerzeitigen Oppositionsparteien SPD und Bündnis90/Die Grünen eingeholten Gutachten als taktische Mittel, um einen „bequemen“ Wahlkampf führen zu können, ohne sich tiefer mit den Zielen der Ausbaugegner beschäftigen zu müssen.

„Wir fordern den jetzt in der Verantwortung stehenden Wirtschaftsminister Tariq Al-Wazir auf, den bestehenden rechtlichen Handlungsspielraum für eine politische Gestaltung eines raumverträglichen Flughafens zu nutzen.“ erklärt Thomas Scheffler, Sprecher des BBI Bündnis der Bürgerinitiativen.

Das „Bündnis der Bürgerinitiativen - Kein Flughafenausbau - Für ein Nachtflugverbot von 22 bis 6 Uhr“, kurz: BBI, ist ein Zusammenschluss von mehr als 80 Initiativen. Das Bündnis streitet für die Wiedergewinnung und den Erhalt der Lebensqualität der Menschen im Rhein-Main-Gebiet. Es setzt sich für die Schaffung einer lebenswerten Region ein und fordert den Schutz der Menschen vor den schädlichen Auswirkungen des Luftverkehrs und erklärt sich solidarisch mit allen von Verkehrslärm betroffenen Menschen. Das Bündnis fordert einen verantwortungsvollen Umgang mit der Mobilität. Die gemeinsamen Ziele sind

  • Verhinderung des Ausbaus des Frankfurter Flughafens und anderer Flughäfen in der Region
  • Schaffung von nächtlicher Ruhe durch ein absolutes Nachtflugverbot von 22 - 6 Uhr
  • Schaffung von rechtlich einklagbaren Grenzen der Belastung für die Bürgerinnen und Bürger
  • Verursachergerechte Zuordnung von Kosten auf die Luftverkehrsindustrie; Stopp der Subventionen
  • Verringerung der Flugbewegungen auf maximal 380.000/Jahr und der bestehenden Belastungen durch Fluglärm, Luftverschmutzung und Bodenverbrauch durch Flugverkehr im Rhein-Main-Gebiet
  • Stilllegung der Landebahn Nordwest
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