Regionales Dialogforum ist nur ein Feigenblatt
Pressemitteilung des BUND vom 11.06.2003
Von: @(BUND) <2003-06-11>

Aus der Sicht des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) gibt es keine Argumente für den Verbleib im Regionalen Dialogforum (RDF) zum Ausbau des Frankfurter Flughafens. "Das regionale Dialogforum dient nur als Feigenblatt für eine knallharte Durchsetzungsstrategie des Flughafenausbaus", kritisiert BUNDsprecher Walter Raiß.

Für den BUND sind die Beteuerungen der Landesregierung, dass die Diskussionen des RDF in späteren Rechtstreittigkeiten keine Verwendung finden, nicht überzeugend. Denn die Landesregierung und der Leiter des RDF, Prof. Dietrich Wörner, können die in einem späteren Gerichtsverfahren bestehende Amtsermittlungspflicht der Richter nicht außer Kraft setzen. Die Genehmigungsbehörde muss im Rahmen der Prüfung eines – etwa einen Nachtflugverzicht nicht enthaltenden - Ausbauantrages eigenständig alle Tatsachen und Umstände und die Rechtslage ermitteln und prüfen. Hierzu gehören auch Umstände, Äußerungen und Erkenntnisse, die sich im Rahmen des Regionalen Dialogforums abgespielt haben.

"Die These vom informellen Gesprächskreis, der eigenständig entscheidet, was er den Genehmigungsbehörden und Gerichten zugänglich macht, läßt sich mit den Regeln des Rechtstaates nicht vereinbaren. Es gibt eben keine informelle Welt außerhalb des Rechts und des Rechtstaates", stellt Walter Raiß vom BUND fest. Der Landesregierung ist dies bekannt und sie verhält sich entsprechend: So hatte das Regierungspräsidium Darmstadt mit Wissen des Hessischen Wirtschaftsministeriums in seiner Entscheidung zum Raumordnungsverfahren ausdrücklich Bezug auf die Diskussion im RDF genommen (vgl. S. 31 der Landesplanerischen Entscheidung des RP Darmstadt vom 11.06.02).

Der BUND erinnert auch daran, dass sämtliche wichtigen Entscheidungen der letzten Jahre ohne den Versuch der Einbindung des Regionalen Dialogforums erfolgten, obwohl die Landesregierung die vorherige Behandlung dieser Themen bei Einrichtung des RDF zugesichert hatte. Weder die Festlegung der Nachtschutzgebiete gegen Fluglärm durch die Landesregierung noch die Festlegung der lärmabhängigen Landegebühren durch die Fraport oder der Erhöhung des Kapazitätseckwertes von 78 auf 80 Flugbewegunge/Stunde zum Winterfahrplan 2002/03 konnte von den Mitgliedern des Dialogforums beeinflußt werden. Wer im RDF bleibt, sollte die möglichen Vorteile seiner Mitgliedschaft benennen, fordert der BUND.

Besonders verärgert ist der BUND über die Präsentation des Rechtsgutachtens zum Nachtflugverbot durch den RDF-Vorsitzenden im August 2002. Ohne die vereinbarte Qualitätssicherung durch die Anwälte der Kommunen und die Abstimmung mit dem RDF hatte Prof. Wörner damals öffentlichkeitswirksam behauptet, dass das Nachftflugverbot "machbar2 sei. Dann wurde im RDF die Diskussion verschleppt und im Frühjahr 2003 stellte sich heraus, dass die rechtliche Durchsetzung unwahrscheinlich bleibt. "Das war nicht Dialog über, sondern Marketing für den Ausbau", kritisiert Walter Raiß für den BUND.
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