Landesregierung rückt vom sog. Mediationsergebnis ab
Nachtflugverbot keine Vorbedingung für den Ausbau mehr - FAG plant Ausweitung des Nachtflugbetriebs
Von: @(BUND Hessen) <2000-11-15>
Pressemitteilung des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland - Landesverband Hessen
anerkannter Naturschutzverband nach § 29 Bundesnaturschutzgesetz
Triftstr. 47; 60528 Frankfurt/Niederrad


Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) kritisiert, das die Landesregierung das Nachtflugverbot nicht als Bedingung für den Ausbau des Frankfurter Flughafens in den Landesentwicklungsplan (LEP) aufgenommen hat. Zur Entscheidung der Landesregierung passt, dass die FAG im Genehmigungsverfahren eine Erhöhung der Nachtflüge auf mindestens (!) 150 Bewegungen zwischen 22 und 6 Uhr ankündigt. "Die Menschen müssen weiterhin bangen, ob man ihnen wenigstens von 23 bis 5 Uhr Nachtruhe gewährt", kritisiert die BUND-Vorstandssprecherin Brigitte Martin.

Obwohl die sog. Mediationsrunde immer wieder die Gleichwertigkeit aller Bestandteile ihrer Entscheidung betont hat und das eingeschränkte Nachtflugverbot von 23 bis 5 Uhr dort eindeutig als Bedingung für einen Ausbau formuliert ist, hat die Landesregierung dem Ausbau nun Vorrang vor dem Nachtflugverbot eingeräumt. Statt der Gleichwertigkeit aller Teile des "Mediationspakets" wurde eine rechtliche Differenzierung fixiert. Danach ist der Ausbau des Flughafens nun Ziel der Landespolitik, während die "Nachtruhe der Bevölkerung" nur eine wünschenswerte Option für die spätere Planfeststellung ist. Mit diesem Beschluss hat die Landesregierung das Ergebnis der sog. Mediation verlassen, die eindeutig ein Nachtflugverbot forderte. Die zahlreichen Zusagen der Regierungsparteien und insbesondere von Ministerpräsident Roland Koch zum Nachtflugverbot haben sich als Lippenbekenntnisse erwiesen, die bereits in der 1. Stufe der Umsetzung dem Ausbauziel untergeordnet wurden. Für den BUND ist die Entscheidung der Landesregierung das "Waterloo für die Mediationsgläubigen". Er befürchtet, dass sich die Gegner des Nachtflugverbotes durch diese Entscheidung der Landesregierung gestärkt fühlen, auch wenn der beschlossenen LEP gegenüber dem Entwurf erkennbar nachgebessert wurde.

Besonders bedenklich stimmt den BUND, dass sich der nächtliche Flugbetrieb seit dem Beginn der Diskussion über die Flughafenerweiterung vor drei Jahren verdoppelt hat und die FAG diese Tendenz im Genehmigungsverfahren fortsetzt. Nach den Antragsunterlagen für die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) soll die Zahl der Nachtflüge sogar auf mindestens 150 geplante Bewegungen ansteigen. Dies entspricht einer erneuten Verdoppelung gegenüber 1999, in dem nach Angaben der FAG vom 03.09.00 durchschnittlich 84 geplante Flüge zwischen 22 und 6 Uhr stattfanden. Zu den geplanten Flügen kommen zahlreiche ungeplante hinzu, so dass im Durchschnitt 115 nächtlichen Flüge registriert wurden. Überträgt man die Steigerung von 37 % zwischen geplanten und ungeplanten Flügen auf die Zielvorgaben der FAG für den Nachausbauzustand, dann ergibt sich ein Wert von mehr als 200 Nachtflügen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die FAG in den UVP-Unterlagen noch davon ausgeht, dass die geplanten Flüge nur in den Nachtrandzeiten zwischen 22 und 23 Uhr bzw. 5 und 6 Uhr stattfinden. Ergänzt werden muss, dass die FAG sich im Scopingtermin nicht bereit erklärte, eine max. Obergrenze der Nachtflüge in die Planung einzubringen. Da auch der Beschluss des FAG-Aufsichtsrats für ein Nachtflugverbot von 23 bis 5 Uhr vom Unternehmen bisher nicht verbindlich in die Planung eingeführt wurde, droht den Menschen im Rhein-Main Gebiet weiter der ungebremste nächtliche Lärmterror. Bitteres Fazit für Brigitte Martin vom BUND: "Je intensiver in der Öffentlichkeit über die Notwendigkeit eines Nachtflugverbotes diskutiert wird, desto mehr wird nachts geflogen."
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Thomas Norgall, Naturschutzreferent des BUND Hessen Tel. 069/67 73 76 14
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