BUND: Peter Feldmann kann jetzt liefern
Pressemitteilung vom 10.08.2012
Von: @BUND Hessen <2012-07-18>
Der BUND begrüßt den beschlossenen Einzug des Oberbürger­meisters in den Fraport Aufsichtsrat und ist zu Gesprächen bereit
.

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) verbindet mit der von der Römerkoalition bekanntgegebenen Entscheidung, den Oberbürgermeister Peter Feldmann in den Aufsichtsrat der Fraport zu entsenden, die Hoffnung, dass nun eine andere Politik Einzug hält. Im Laufe des Wahlkampfs hatte sich Peter Feldmann eindeutig mit den Fluglärmopfern solidarisch erklärt und für den Fall seiner Wahl aktive Unterstützung aus der von ihm angestrebten Position eines Aufsichtsratsmitglieds in Aussicht gestellt.

Mit Peter Feldmann betritt ein Politiker die Bühne, der in unseren Augen im Laufe des Wahlkampfs deutlich auf die vom Flughafenbetrieb ausgehende Belastung eingegangen ist", sagt Thomas Norgall vom BUND. Feldmann habe sich offensiv für die Ausweitung des Nachtflugverbotes von 22 Uhr bis sechs Uhr eingesetzt. "Für inhaltliche Gespräche stehen wir jederzeit zur Verfügung", so Norgall weiter. "Jetzt kann Peter Feldmann liefern und dabei auf unsere volle Unterstützung zählen."

Ein Aufsichtsrat habe sein Unternehmen auch "vor eigenen Fehlern zu schützen", so hatte es Feldman einmal bei einer Wahlkampfveranstaltung vor der Stichwahl formuliert. Damit konnte er viele Wähler aus den Reihen der Fluglärm-Betroffen überzeugen.

Klar sei aber auch, so Norgall, dass das der BUND keine Schaumschlägerei unterstützt: "Wir erwarten, dass Herr Feldmann als OB mindestens das Wort für weitere Betriebsbeschränkungen ergreift".


Die Bildrechte werden in der Online-Version angegeben.For copyright notice look at the online version.

Bildrechte zu den in diese Datei eingebundenen Bild-Dateien:

Hinweise:
1. Die Bilder sind in der Reihenfolge ihres ersten Auftretens (im Quelltext dieser Seite) angeordnet.
2. Beim Anklicken eines der nachfolgenden Bezeichnungen, wird das zugehörige Bild angezeigt.
3, Die Bildrechte-Liste wird normalerweise nicht mitgedruckt,
4. Bildname und Rechteinhaber sind jeweils im Dateinamen des Bildes enthalten.