Neue Richtlinie aus Brüssel gefährdet Nachtflugverbot!
Von: @cf <2012-01-18>
Die EU-Kommission plant eine neue Richtlinie zu "lärmbedingten Betriebsbeschränkungen an Flughäfen". Der Entwurf ist eine akute Gefahr für ein Nachtflugverbot am Frankfurter Flughafen.

Gefahr für ein Nachtflugverbot und andere Betriebsbeschränkungen für den Flugverkehr ist im Verzug. Fast unbeachtet von der Öffentlichkeit hat die EU-Kommission einen Entwurf für eine Neufassung der EU-Richtlinie über "lärmbedingte Betriebsbeschränkungen an Flughafen" veröffentlicht. Sie trägt den sperrigen Titel "Vorschlag für VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über Regeln und Verfahren für lärmbedingte Betriebsbeschränkungen auf Flughäfen der Union im Rahmen eines ausgewogenen Ansatzes sowie zur Aufhebung der Richtlinie 2002/30/EG des Europäischen Parlaments und des Rates".

Der zuständige EU-Verkehrskommissar Kallas nennt die neue Verordnung ein "Maßnahmenpaket für bessere Flughäfen". Doch bei dem Entwurf geht es nur vordergründig um den besseren Schutz der Anwohner von Flughäfen vor dem Fluglärm. Vor allem geht es darum, dass bei möglichen Betriebseinschränkungen die Interessen der Luftverkehrswirtschaft ausreichend (noch mehr als bisher?) berücksichtigt werden sollen. Lärmminderung soll nach dem Vorschlag der EU auf die "kostengünstigste Weise" erzielt werden - harte Beschränkungen wie z.B. Nachtflugverbote sollen nur als letztes Mittel erlaubt sein. Lärmgrenzwerte für den Schutz der Ggesundheit sollen weiterhin Sache der Mitgliedsstaaten sein, sie sind im Entwurf nicht enthalten.

Die EU will zukünftig alle lärmbedingten Betriebsbeschränkungen der Mitgliedsländer vor Inkrafttreten zur Genehmigung vorgelegt haben. Sollten die geplanten Maßnahmen etwa zur Minderung der Kapazität eines Flughafens, zu einer Wettbewerbsverzerrung oder Störungen im europäischen Luftverkehrsnetz führen, könnte die EU sie aussetzen. So könnte Brüssel z.B. ein vom Land Hessen erlassenes Nachtflugverbot aufheben, wenn sich jemand findet, der wegen der oben genannten Gründe klagt.

Selbst bei oberflächlicher Lektüre des Vorschlags kann auch der Laie feststellen, dass die Luftfahrtlobby am Entwurf kräftig mitgearbeitet hat. Die Prioritäten sieht man an der Liste im Entwurf, welche Faktoren bei der Abwägung von lärmbedingten Beschränkungen berücksichtigt werden müssen:

  1. durch die geplanten Maßnahmen jetzt und künftig zu erwartende Lärmvorteile;
  2. Sicherheit des Flugbetriebs, einschließlich Risiken für Dritte;
  3. Kapazität des Flughafens
  4. Auswirkungen auf das europäische Luftverkehrsnetz.

Darüber hinaus können die zuständigen Behörden folgende Faktoren berücksichtigen:

  1. Gesundheit und Sicherheit der Flughafenanwohner;
  2. Umweltverträglichkeit, einschließlich der Interdependenz von Lärm und Emissionen;
  3. direkte und indirekte Auswirkungen sowie Katalysatoreffekte auf die Beschäftigung.

Die Gesundheit der Anwohner kann, muss aber nicht geschützt werden. Dafür kennen wir den letzte Punkt der Kann-Bestimmungen aus den Gutachten der Fraport zu den Arbeitsplatzeffekten des Flughafenausbaus. Trotz der ausführlichen Berücksichtigung ihrer Interessen ist die Luftfahrtlobby mit dem Entwurf aber auch nicht zufrieden: sie warnt vor den Folgen von Kapazitätseinschränkungen oder gar Nachtflugverboten.

Protest ist angesagt!

Noch ist der Entwurf nicht Gesetz und er sollte es auch nicht werden, sonst können wir ein Nachtflugverbot oder gar eine Beschränkung der Zahl der Flugbewegungen gleich vergessen. Das EU-Parlament und die Regierungen der Mitgliedsstaaten müssen noch zustimmen, hier kann Protest der Bürger helfen. Ein Muster für einen Beschwerdebrief findet man unten, den man z.B. an den wahrscheinlich nächsten Präsidenten des EU-Parlaments Martin Schulz oder an den Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer richten kann. Auch die zuständigen Abgeordneten im Europaparlament sind geeignete Adressaten, ebenso die Landesregierung. Wer Gelegenheit hat, mit Landtagsabgeordneten zu sprechen, sollte ebenfalls auf das Problem hinweisen. Noch ist es nicht zu spät!

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