Bundeskabinett beschliesst Gesetzentwurf über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm
Pressemitteilung 229/04 vom 28.07.2004
Von: @Bundesumweltministerium <2004-07-29>

Der Lärmschutz für die Bürgerinnen und Bürger wird weiter verbessert. So hat künftig jeder einen Anspruch auf umfassende Information über den in Lärmkarten erfassten Umgebungslärm. Außerdem wird eine effektive Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Aufstellung von Lärmminderungsplänen verbindlich vorgeschrieben. Dies sind die wichtigsten Neuerungen eines Gesetzes über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm, das auf Vorschlag von Bundesumweltminister Jürgen Trittin heute vom Kabinett beschlossen wurde. Zugleich setzt der Gesetzentwurf die EU-Umgebungslärmrichtlinie in deutsches Recht um. Trittin: "Angesichts der hohen Betroffenheit der Bevölkerung durch Lärm ist dieses Gesetz ein wichtiger Beitrag zur Bekämpfung des Umgebungslärms und zur Stärkung des Lärmschutzrechts."

Der Gesetzentwurf greift erstmals das Ziel auf, Umgebungslärm zu vermeiden, ihm vorzubeugen oder ihn zu verringern. Dies wird durch eine Änderung und Erweiterung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes erreicht.

Die inhaltlichen Vorgaben betreffen insbesondere die Aufstellung von Strategischen Lärmkarten für Ballungsräume, Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen. Auf Grundlage dieser Karten sind anschließend bei zu hohen Lärmbelastungen der Bevölkerung Lärmminderungspläne aufzustellen, die Maßnahmen zur Bekämpfung des Umgebungslärms sowie zum Schutz ruhiger Gebiete vorsehen.

Jürgen Trittin: "Die Diskussion über die Lärmprobleme muss verstärkt in die Öffentlichkeit getragen werden." Nach Untersuchungen des Umweltbundesamtes fühlen sich in Deutschland zwei Drittel der Bevölkerung von Straßenverkehrslärm, mehr als ein Drittel von Fluglärm, etwa ein Fünftel von Schienenverkehrslärm sowie ein Viertel von Industrie- und Gewerbelärm belästigt.

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Lärmschutz Lärmbelastung Lärmminderungspläne Lärmminderungsanspruch EU - Richtlinien Gesetze, bundesdeutsche

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