Rhiel übergibt Planfeststellungsbeschluss an Fraport
Pressemitteilung vom 04.01.2008
Von: @Hessisches Wirtschaftsministerium (HMWVL) <2008-01-04>
Hessens Wirtschaftsminister Alois Rhiel hat den Planfeststellungsbeschluss zur Erweiterung des Frankfurter Flughafens an den Antragsteller, die Fraport AG, übergeben.
Hessens Wirtschaftsminister Alois Rhiel hat den Planfeststellungsbeschluss zur Erweiterung des Frankfurter Flughafens an den Antragsteller, die Fraport AG, übergeben. „Gründlichkeit und Transparenz sind die Grundpfeiler des gesamten Verfahrens. Deshalb ist die Veröffentlichung im Internet wichtig, damit alle Interessierten unkompliziert und schnell an alle Informationen gelangen“, sagte Rhiel bei der Übergabe an den Vorstandsvorsitzenden der Fraport, Wilhelm Bender, am Freitag in Wiesbaden.

Der Minister hob erneut die überragende volkswirtschaftliche Bedeutung des Projekts hervor, die auch maßgeblich für seine im Dezember getroffene Genehmigung des Flughafenausbaus war: „Der Frankfurter Flughafen ist nicht nur der Jobmotor Nummer 1, sondern bereits heute die größte Arbeitsstätte in Deutschland. Nur durch die Erweiterung mit einem Investitionsvolumen von vier Milliarden Euro können mehr als 40.000 neue Arbeitsplätze für Beschäftigte aller Qualifizierungsstufen entstehen. Ohne Ausbau würde Frankfurt seine internationale Bedeutung als Drehscheibe im Luftverkehr verlieren. Dies hätte Arbeitsplatzverluste zur Folge und wäre unverantwortlich gegenüber der Region und dem Land Hessen.“ Der Bund teile ausdrücklich die Auffassung der Planfeststellungsbehörde, dass ein Ausbau im öffentlichen Interesse liegt, betonte der Minister.

Der Beschluss wird mit der Übergabe an die Fraport AG wirksam. Die Flughafenbetreiberin hat erklärt, vor einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes in Kassel in den erwartbaren Eilverfahren keine vollendeten Tatsachen beim Ausbau zu schaffen. Es ist vorgesehen, dass Ausfertigungen des Planfeststellungsbeschlusses in den Amtsräumen von 60 Städten und Gemeinden im Umfeld des Flughafens im Zeitraum vom 11. bis 24. Januar und in den Amtsräumen von drei weiteren Gemeinden im Zeitraum vom 14. Januar 2008 bis 28. Januar 2008 während der Dienststunden ausgelegt werden.

„Die Kommunen wurden bereits gebeten, die Unterlagen nach vorheriger ortsüblicher Bekanntmachung von Auslegungsort und Auslegungszeit entsprechend auszulegen. Ihnen werden die Ausfertigungen des Beschlusses mit den planfestgestellten Plänen und Verzeichnissen nun zugeleitet“, sagte Rhiel.

Fraport und die 63 Kommunen haben ab Zustellung einen Monat Zeit, um Rechtsmittel gegen den Planfeststellungsbeschluss einzulegen. Bürger dürfen gegen den Planfeststellungsbeschluss klagen, wenn sie im bisherigen Verfahren bereits eine Einwendung eingereicht hatten. Ihre Klagefrist endet einen Monat nach Ende der Offenlage. Ein Exemplar des Planfeststellungsbeschluss besteht aus 2.515 Seiten Beschlusstext sowie rund 400 Plänen und Verzeichnissen. Ein Exemplar umfasst 23 DIN A4-Ordner.

Der Beschluss beachtet das Mediationsergebnis und beinhaltet ein rechtssicheres Nachtflugverbot zwischen 23 und 5 Uhr, für das auf den bestehenden Bahnen im Jahresdurchschnitt allerhöchstens 17 planmäßige Ausnahmen zugelassen werden. Außerdem soll es von 22 bis 6 Uhr erstmals eine Begrenzung der geplanten Flugbewegungen auf 150 pro Nacht im Jahresdurchschnitt geben.

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