ZRM fordert Überarbeitung des Landesentwicklungsplans
Pressemitteilung vom 13.02.2018
Von: @Initiative Zukunft Rhein-Main <2018-02-13>
Die Initiative "Zukunft Rhein-Main" (ZRM) ist mit dem Entwurf des Landes­entwicklungs­plans nicht zufrieden. Besonders bei der Festschreibung der Lärm­obergrenze und denRegelungen zur Siedlungs­beschränkung müsse nachgebessert werden.

KREIS GROSS-GERAU /LANDESHAUPTSTADT MAINZ / STADT NEU-ISENBURG / STADT FLÖRSHEIM AM MAIN - Die Initiative „Zukunft Rhein-Main“ (ZRM) hat im Rahmen des 3.Änderungsverfahrens des Landesentwicklungsplans (LEP) Hessen eine umfangreiche Stellungnahme abgegeben. Die Sprecherin und die Sprecher der Initiative sind sich einig, dass der gesamte Landesentwicklungsplan geändert werden muss. „Wir halten das Instrument der Landesplanung für die überregionale Entwicklung des Landes für außerordentlich bedeutsam. Dieser Aufgabe wird der vorgelegte Entwurf nicht gerecht“, beurteilen Katrin Eder (Beigeordnete der Stadt Mainz), Landrat Thomas Will (Kreis Groß-Gerau), Bürgermeister Michael Antenbrink (Flörsheim) und Herbert Hunkel (Bürgermeister Neu-Isenburg) die vom Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung (HMWEVL) im Rahmen der 2. Anhörung vorgelegten Planungsunterlagen.

Besonders im Hinblick auf die Festlegungen zur Lärmobergrenze am Frankfurter Flughafen muss nach Ansicht des Sprechergremiums der Landesentwicklungsplan dringend nachgebessert werden. „Es kann nicht sein, dass die von der jetzigen Landesregierung im vergangenen Herbst vorgestellten Kriterien für eine Lärmobergrenze der Weisheit letzter Schluss sind und nun mit der Formulierung im LEP in Stein gemeißelt werden sollen. Die Weiterentwicklung des Konzepts für eine Lärmobergrenze muss auch noch in den nächsten Legislaturperioden möglich sein. Die ZRM fordert, dass es leiser wird. „Mit der jetzigen Ausgestaltung der Lärmobergrenze darf der Fluglärm noch viele Jahre ungehindert zunehmen. Dieses ohne Möglichkeit der Anpassung im LEP zu verankern, halten wir für problematisch“, erklären die vier Sprecher.

Zu den weiteren negativen Folgen des Ausbaus zählt auch, dass die Kommunen durch Siedlungsbeschränkungsgebiete in ihrer Planungshoheit beschnitten sind: „Unsere Möglichkeiten, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, stoßen zunehmend an ihre Grenzen. Durch die Restriktionen der Siedlungsbeschränkung werden diese zusätzlich erschwert. Die Landesregierung muss dieses Problem endlich angehen und ein Konzept vorlegen, wie der zunehmende Siedlungsdruck mit den Siedlungsbeschränkungen in Einklang zu bringen ist.“

Die ZRM-Sprecher sind der Meinung, dass bei Anwendung eines so mächtigen und weit in die Planungshoheit der Kommunen eingreifenden Planungsinstruments, wie es beim Siedlungsbeschränkungsbereich der Fall ist, eine genaue und nachvollziehbare Herleitung der Einflussfaktoren zur Entscheidungsfindung zwingend erforderlich ist. „Dies kann nur mit einem lange von den Kommunen geforderten Siedlungsstrukturkonzept erfolgen“, so die ZRM-Sprecher/in abschließend.

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