BIL: "Kunstfliegen über Offenbach"
Pressemitteilung vom 21.03.2013
Von: @Bürgerinitiative Luftverkehr Offenbach <2013-03-21>
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Pressemitteilung der BIL Offenbach vom 21. März 2013

Im letzten Monat erreichten Herrn Bouffier zahlreiche Schreiben, die ihn aufforderten, sich mit dem Land Hessen an der Bundesratsinitiative von Rheinland-Pfalz bzgl. Fluglärmreduzierung zu beteiligen. Es geht dabei u.a. um die Verbesserung des Schutzes der Bevölkerung vor Fluglärm in dem Sinne, dass den Bürgern mehr Transparenz und Mitspracherecht bei der Verteilung der Flugrouten zugestanden werden soll. Das Bündnis der Bürgerinitiativen, dem die BIL angehört, hatte in einer Pressemitteilung vom 14. März darauf hingewiesen, dass die geforderten Gesetzesänderungen nicht ausreichend sind.

Mittlerweile haben einige Bürgerinitiativen in Hessen ein Antwortschreiben Bouffiers erhalten. Er führt aus, dass Land Hessen könne sich den Forderungen von Rheinland-Pfalz "nicht uneingeschränkt anschließen". Die hessische Landesregierung bemühe sich intensiv um die Verbesserung des Schutzes der Bevölkerung vor Fluglärm und werde sich "als Kompromiss" nur insofern der Bundesratinitiative anschließen, als es um die künftige Transparenz bei der Flugroutenplanung geht, außerdem hinsichtlich der Reduzierung des durch Kunstflieger verursachten Fluglärms.

Wenn man den Himmel über Offenbach tagtäglich betrachtet, verwundert es aber sehr, dass man gar keine Kunstflieger hört und sieht. Soll diese Antwort ein Witz sein? Wir sind geneigt, diese sogar als ironisch-überheblich zu interpretieren, führte die Pressesprecherin der BIL Michaela Haas, aus. "Der Ministerpräsident zeigt, dass er es weiterhin nicht für nötig hält, den Fluglärmbelasteten in der Region auch nur den kleinsten Finger zu reichen. Selbst der "Kompromiss" Bouffiers, ein Mehr an Transparenz bei der Festlegung von Flugrouten, ist in Bezug auf den Frankfurter Flughafen nahezu irrelevant und somit kein echter Fortschritt: es ist bereits nahezu vollständig bestimmt, wo die Flugrouten liegen. Außerdem bezöge sich eine Gesetzesänderung nur auf zukünftige Maßnahmen.

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