Eigentums-begründete PFV-Einwendungen
Würde sich für Sie eine "enteignungsgleicher Eingriff" durch einen Flughafenausbau ergeben ?
Von: @PFV <2002-05-26>

Die untenstehenden Angaben wurden anhand veröffentlichter Dokumente des Fachanwalts für Verwaltungsrecht, Herr Matthias Möller-Meinecke, zusammengestellt. Für die Korrektheit der Zusammenstellung kann jedoch keinerlei Gewähr übernommen werden.
Die nachstehenden Angaben können daher ausschließlich als Anregungen dienen, die weitere eigene Recherchen und Vorbereitungen für z.B. Gespräche mit geeigneten Fachanwälten vereinfachen könnten.

Bei Einwendungen gegen den geplanten Flughafenausbau gibt es neben den gesundheits-begründeten Aspekten gegebenenfalls auch noch die Möglichkeit, Wertverluste geltend zu machen.

Laut Grundgesetz, Artikel 14 wird das Eigentum gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt.

"Zu den schutzfähigen Rechtspositionen gehören alle vermögenswerten Rechte, vorrangig hier das Immobilieneigentum und das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb." (RA Möller-Meinecke)

Wenn Sie befürchten, dass Ihr Recht auf Eigentum durch einen Ausbau des Frankfurter Flughafens nicht gewahrt bleibt, können Sie entsprechende Einwendungen gegen die Ausbaupläne erheben, damit Ihre Rechte bei der Planung berücksichtigt werden (und die Planungen zu Ihren Gunsten beeinflusst wird oder Sie zumindest eine Entschädigung erlangen zu können).

Beispiele für Eingriffe in Ihr Eigentumsrecht können sich z.B. zu folgenden Punkten ergeben:

  • Wertminderung von Baugrundstücken
  • Nichtbebaubarkeit von Baugrundstücken
  • Vereitelung der Baumöglichkeit durch Nachverdichtung im bebauten Innenbereich
  • Vereitelung der Baumöglichkeit innerhalb eines in Aufstellung befindichen Bebauungsplanes
  • Vereitelung der Baumöglichkeit im Geltungsbereich eines in Kraft gesetzten Bebauungsplanes
  • Wertminderung von Wohneigentum
  • Beeinträchtigungen der Arbeitsräume einer Firma durch Lärm
  • ...

Wichtig: Sind größere Wertverluste zu befürchten oder bestehen Unklarheiten, die auch mit den Sach-Informationen auf diesen Internet-Seiten nicht zu beseitigen sind, sollten Sie auf jeden Fall vor Abgabe einer Einwendung den Rat eines Fachanwaltes einholen.

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Enteignung Entschädigung Einwendungs-Baustein gegen Flughafenplanung FRA PFV FRA-Ausbau Grundeigentum, Grundstücke Garten Wertverluste durch Flugverkehr (Immobilien) PFV-Einwendungen

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