Fluglärmkommission legt 10-Punkte-Programm zum Fluglärmschutz vor
Von: @cf <2013-02-21>
Die Fluglärm­kommission hat einen an die Politik gerich­teten Forderungs­katalog vorge­stellt, mit dem die Rahmen­bedin­gungen beim Fluglärm­schutz verbessert werden sollen.

Die Fluglärmkommission hat in ihrer letzten Sitzung ein 10-Punkte-Programm zur Verbesserung des Schutzes vor Fluglärm beschlossen. Die Forderungen richten sich an die Politik. Schwerpunkte sind Verbesserungen im Luftverkehrsgesetz und im Fluglärmgesetz. So soll aktiver Schallschutz Vorrang vor passivem Schallschutz bekommen und der Schutz vor Fluglärm bei der Festlegung von Flugrouten und -Verfahren eine höhere Priorität erhalten. Mit Lärmobergrenzen soll der Einsatz leiserer Flugzeuge gefördert werden.

Der Forderungskatalog wurde "mit großer Mehrheit" beschlossen, wie der Kommissionsvorsitzende Jühe mitteilte. Er soll nun an alle Parteien verteilt werden, damit diese möglichst viele der Ideen in ihre Wahlprogramme übernehmen. Verkehrsminister Rentsch nahm an der Sitzung teil und sagte zu, die Vorschläge zu prüfen.

Das sind die 10 Punkte des Programms der Fluglärmkommission

  1. Novellierung der bestehenden, den Luftverkehr regelnden Bundesgesetze (Luftverkehrsgesetz, Fluglärmschutzgesetz) und des nachgeordneten Regelwerks mit dem Ziel, wirksame Regelungen zum Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm implementieren zu können
  2. Etablierung von Lärmobergrenzen als nachhaltig wirksames Instrument/Anreizsystem für leises Fliegen
  3. Schaffung eines öffentlichen Beteiligungssystems für die erstmalige Festlegung oder wesentliche Änderung von Flugrouten (einschließlich deren Belegung) und Stärkung der Beteiligung des Umweltbundesamt bei allen beabsichtigten Änderungen in der Flugverfahrensplanung durch eine Einvernehmensregelung
  4. Bereitstellung hinreichender Ressourcen für die Forschung und Planung lärmarmer Flugverfahren sowie die Entwicklung lärmarmen Fluggeräts bzw. lärmminimierender Umrüstkits
  5. Schaffung der Stelle eines deutschlandweit zuständigen Fluglärmschutzbeauftragten, der die Lärmminderungsmaßnahmen an bundesdeutschen Flughäfen begleitet und koordiniert
  6. Verpflichten der DFS, den Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm bei der Beurteilung von Flugverfahren gegenüber den bislang dominierenden Aspekten Sicherheit und Kapazität stärker zu gewichten. Nachvollziehbare Sicherheitsbelange sollen dabei auch weiterhin uneingeschränkt Vorrang behalten.
  7. Schaffung einer Umweltabteilung bei der Deutschen Flugsicherung, die sich systematisch und dauerhaft mit der Optimierung von Flugverfahren (unter Lärmschutzaspekten) an den von der DFS betreuten Flughafenstandorten befasst
  8. Ausbau und Sicherung der sächlichen und personellen Ausstattung der deutschen Fluglärmkommissionen
  9. Abbau sämtlicher Beratungs- und Beschäftigungsstrukturen in Ministerien und Behörden, die der Luftverkehrswirtschaft bevorzugten Zugang bei Erarbeitung, inhaltlicher Abstimmung sowie Beschlussfassung von den Luftverkehr regelnden Gesetzen/Verordnungen verschaffen
  10. Aktives Bemühen der Bundesregierung um ein koordiniertes europäisches Vorgehen bei der Verbesserung des Schutzes der Bevölkerung vor Fluglärm (Internationalisierung aktiver Schallschutzmaßnahmen).

Die Forderungen sind recht allgemein formuliert und dürften bei den Fluglärm-Betroffenen kaum auf Widerspruch stoßen: die Richtung stimmt. Auch bei Politikern, die nicht dem harten Kern der Ausbaubefürworter zuzuordnen sind, dürften viele Punkte konsensfähig sein. Im Detail, das aus den Begründungen der einzelnen Punkte zu entnehmen ist, werden einige Punkte den Bürgerinitiativen sicher nicht weit genug gehen. So fehlt die Forderung nach einem deutschlandweiten Nachtflugverbot. Lärmobergrenzen sind deutlich weicher als die von vielen geforderte Beschränkung der Flugbewegungen: so kann bei Einsatz leiserer Flugzeuge mehr geflogen werde ohne die Lärmobergrenze zu überschreiten, und es ist möglich, die Obergrenzen an kritischen Orten durch Verteilung des Fluglärms auf bisher weniger belastete Gebiete einzuhalten. Das geforderte "öffentlichen Beteiligungssystem" hört sich in der Überschrift besser an als in der detaillierten Begründung und dürfte nicht das sein, was sich Bürgerinitiativen darunter vorstellen. Generell entsteht bei der Lektüre des Detail-Papiers der Eindruck, dass man die in Frankfurt (vom Forum Flughafen und Region und der Fluglärmkommission) verwendeten oder geplanten Ideen, Methoden und Verfahren für vorbildlich hält und sie gerne gesetzlich festschreiben und auf alle Flughäfen ausdehnen möchte. So möchte man z.B. unter "neue Erkenntnisse der Lärmwirkungsforschung" speziell die hier durchgeführte Norah-Studie berücksichtigt sehen.

Auf uneingeschränkte Zustimmung aller Fluglärmgegner, aber nicht aller Politiker, dürfte dagegen die Forderung treffen, in Zukunft die Lobbyisten der Luftverkehrswirtschaft daran zu hindern, die sie betreffenden Gesetze und Verordnungen praktisch selbst zu entwerfen. Auch sehr positiv: die Forderung nach Ersatz der im Fluglärmgesetz verwendeten "Realverteilung" (= Mittelung des Lärms über Zeiten mit Flugbetrieb und solche ohne) durch den tatsächlich auftretenden Fluglärm (früher als "100-100-Regel" bezeichnet) bei der Lärmberechnung ist in vorsichtiger Formulierung wieder aufgetaucht.

Das vollständige 10-Punkte-Programm mit detaillierten Begründungen können Sie HIER ansehen (PDF). Das Papier sei allen Interessierten zur Lektüre empfohlen!

Erste Reaktionen

Die Parteien im hessischen Landtag äußerten sich unterschiedlich. Die SPD sprach von einer "guten Grundlage für die weitere Diskussion im Sinne des von uns geforderten neuen Dialoges" und schimpfte danach auf die Landesregierung. Die Grünen unterstützten das 10-Punkte-Programm und übten Kritik an der Bundesratsinitiative der hessischen Landesregierung. Die LINKE meinte, das Programm enthalte sinnvolle Ansätze, reiche aber für einen akzeptablen Lärmschutz nicht aus.

Presseberichte finden sich z.B. hier:

 

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