Mit der Inbetriebnahme der neuen Landebahn Nordwest am Frankfurter Flughafen am 21.10.2011 tritt auch die neue Lärmschutzbereichs-Verordnung in Kraft. Durch die Festsetzung der Lärmschutzbereiche entstehen Erstattungs- und Entschädigungsansprüche von Fluglärmbetroffenen. Zahlungspflichtig ist die Fraport AG als Flugplatzhalterin. Ansprüche bestehen vor allem für Wohnnutzungen innerhalb der festgelegten Tag-Schutzzone 1 und der Nachtschutzzone. Die Ansprüche richten sich danach, in welcher Zone sich ein Grundstück befindet. Anträge sind an das Regierungspräsidium Darmstadt zu richten.
Informationen beim RP Darmstadt und beim HMWVL
Ausführliche und umfangreiche Informationen zum Verfahren und zur Antragstellung, das Antragsformular sowie detaillierte Karten der Abgrenzung der Lärmschutzzonen stehen auf der Homepage des Regierungspräsidiums Darmstadt unter www.rp-darmstadt.hessen.de oder beim HMWVL zur Verfügung. Auf beiden Internetseiten findet man unter "Links, Ansprechpartner" eine Liste von Ansprechpartnern beim RP geordnet nach Zuständigkeiten.
Auskünfte zu dem Lärmschutzprogramm gibt es auch über die E-Mail-Adresse Schallschutzprogramm@rpda.hessen.de oder unter den Telefonnummern 06151 12 3112 oder 06151-123108.
Informationen bei Fraport
Fraport stellt unter "Infoservice Fluglärm" ebenfalls umfangreiche Informationen zum Schallschutzprogramm bereit. Neben einer Einführung und einem FAQ (Antworten auf die häufigsten Fragen) findet man hier parzellenscharfe Karten (im Luftbild) der Lärmschutzbereiche in aufbereiteter Form - man kann einzelne Bereiche anklicken und bekommt interaktiv eine Detailansicht. Dabei wird auch angezeigt, ob der Anspruch auf passiven Schallschutz sofort oder erst in 6 Jahren entsteht. Weiterhin findet man Hinweise auf das Infotelefon (088 2345679) und weitere Kontaktmöglichkeiten. "Nebenan" beim Infoservice Fluglärm (links im Menü) findet man auch Karten der aktuellen Flugrouten in handlichem Format und die Statistik der Routenbelegung.
Weitere Informationen zum Schallschutzprogramm