Über den Ausbau des Flughafens werden letztlich die Gerichte zu entscheiden haben - da sind sich Ausbaugegner und Ausbaubefürworter einig.
Schon in einer sehr frühen Phase des mehrstufigen Planungsverfahrens wurden zahlreiche Klagen gegen die jetzige Fluglärmbelastung beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof eingereicht. Landesentwicklungsplan und Regionalplan, beides Grundlagen der planerischen Entscheidung, wurden ebenfalls beklagt. Mehrere Städte klagten durch mehrere Instanzen gegen neue Flugrouten, die sie mit neuem oder zusätzlichen Fluglärm belasten. Besonders stark durch nächtlichen Fluglärm belastete Personen haben versucht, unter Berufung auf den Schutz der Gesundheit durch das Grundgesetz Nachtflugbeschränkungen zu erreichen. Ein Teil der Klagen hatte Erfolg, andere wurden abgelehnt.
Gegen die Planfeststellungsbeschlüsse zum Ausbau im Verfahren "A380-Werft" und im Verfahren "Neue Landebahn" wurde geklagt. Die Klagen gegen den Bau der A380-Wartungshalle wurden abgelehnt oder von der Realität überholt. Auch die Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss zur Landebahn wurden vom Hessischen Verwaltungsgericht abgelehnt, die Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht steht noch aus. Die kritische Frage ist inzwischen das Nachtflugverbot, dass der Bau der Landebahn gestoppt wird, ist so gut wie ausgeschlossen - der Bau ist schon weit fortgeschritten.
Im Zusammenhang mit den Ausbauplänen wurden noch weitere Klagen geführt, die indirekt Auswirkungen auf das Verfahren haben. So wurden Landesentwicklungsplan und im Regionalplan Südhessen mit Erfolg beklagt, was zu Änderungen in den Plänen führte. Neben den "klassischen" Klagen beim Verwaltungsgericht wurden verschiedene Beschwerden bei der EU-Kommisssion eingereicht, die sich gegen Verstöße gegen EU-Recht richten. Solche Beschwerden könnten in letzter Konsequenz zu Klagen der EU gegen die Bundesrepublik Deutchland führen und ebenfalls Bedeutung im Ausbauverfahren haben. Die Ticona versuchte, die Anwendbarkeit der Seveso-II-Richtlinie auf die Flugrouten gerichtlich zu klären.
Eine Übersicht über alle Klagen und Beschwerden im Zusammenhang mit dem geplanten Flughafenausbau finden Sie unter "Klagen und Urteile".
Eine wichtige Rolle bei juristischen Auseinandersetzungen um den Flughafenbetrieb spielt das Fluglärmgesetz. Die dort festgelegten Lärm-Grenzwerte gelten nicht nur für Entschädigungen, sondern setzen auch Maßstäbe für die Gerichte, ab wann der Fluglärm als gesundheitsgefährdend oder unzumutbar anzusehen ist. Das völlig veraltete Fluglärmgesetz von 1971 war lange Zeit formelle Basis des laufenden Planungsverfahrens. Da sich alle Beteiligten, auch die Gerichte, einig waren, dass es zu nichts mehr zu gebrauchen sei, urteilten die Richter nach Ermessen und setzten damit de facto eigene Rechtsmaßstäbe. Ende 2006 wurde nach mehreren Anläufen ein neues Fluglärmgesetz verabschiedet, mit dem die Betroffenen von den Grenzwerten und den Berechnungsverfahren auch nicht zufrieden sind. Neue Erkenntnisse der Lärmwirkungsforschung wurden nicht ausreichend berücksichtigt, teilweise fielen die Regelungen des Gesetzes sogar hinter bestehende Entscheidungen des Bundesverwaltunsggerichts zurück. Wie sich das neue Gesetz und neue Forschungsergebnisse auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts auswirken werden, bleibt abzuwarten.
Auch wenn Gerichtsverfahren eine große Bedeutung haben, man darf man nicht vergessen, dass die Strategie "Mit Recht gegen Flughafenausbau" nur als Bestandteil einer offensiven politischen Strategie erfolgreich sein kann, bei der sich die betroffenen Bürger und Bürgerinnen aktiv engagieren. Ob man vor Gericht Erfolg hat, weiss man immer erst hinterher, wenn das Urteil gesprochen ist. Wie die bisher schon entschiedenen Verfahren gezeigt haben, kann eine rechtliche Strategie funktionieren - muss aber nicht.
Die Idee, man brauche selbst nichts mehr zu tun, weil die Rechtsanwälte schon alles allein machen werden, führt in die Sackgasse!
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