Umfangreiche Sammlung von Bausteinen für eine Planfeststellungs-Einwendung
zu Ausbauplanungen des Frankfurter Flughafens
Von: @Matthias M. Möller-Meinecke <2002-08-24>

Anlage

zur Einwendung gegen das Planungsvorhaben
"Flughafen Rhein/Main - Landebahn Nord-West"

1. Das Schutzgut des Grundrechts auf Gesundheit und körperliches Wohlbefinden

Nach Art. 2 Abs. 2 des Grundgesetzes hat "jeder das Recht auf körperliche Unversehrtheit". In dieses Grundrecht darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden; das Gesetz muß das Grundrecht unter Angabe des Ar­tikels nennen (Art. 19 Abs. 1 GG). Die aus Art. 2 Abs. 2 GG folgende Schutzpflicht des Staates beschränkt sich nicht auf einen Schutz der körper­lichen Unversehrtheit in biologisch-physiologischer Hinsicht, sondern um­faßt auch die Pflicht der Raumordnungs- und luftverkehrsrechtlichen Ge­nehmigungs- und Planfeststellungsbehörde, gesundheitsgefährdende Aus­wirkungen des Fluglärms auch auf den geistig-seelischen Bereich, also das psychische und soziale Wohlbefinden, abzuwehren. Bei welcher Fluglärmbe­lastung diese Gefährdung eintritt, bedarf vor jeder Behördenentscheidung einer eingehenden und belastbaren sachverständigen Begutachtung.

Der Begriff der körperlichen Unversehrtheit in Art. 2 Abs. 2 GG ist mit dem Begriff der "Gesundheit" gleichzusetzen, wie ihn die Weltgesundheitsorga­nisation (WHO) in ihrer Satzung vom 22. Juli 1946 definiert hat. Fluglärm­folgen sind daher nicht nur wegen somatischer, sondern bereits wegen sol­cher psychischer und das soziale Wohlbefinden beeinträchtigender Auswir­kungen zu bekämpfen, die über die Grenzen des sozial Adäquaten hinausge­hen. Denn in der genannten Satzung wird als Gesundheit "der Zustand des vollständigen körperlichen, geistigen und sozialen Wohlbefindens und nicht nur das Freisein von Krankheit und Gebrechen" bezeichnet. Als gesundheit­liche Beeinträchtigung in diesem Sinne ist Fluglärm schon deswegen geeig­net, weil er die Kommunikation im weitesten Sinne stört, den Erholungswert der Wohnung und ihres Umfeldes herabsetzt, Konzentration und Aufinerk­samkeit mindert, Nervosität und Irritiertheitsgefühle verursacht sowie Er­schrecken, Verärgerung und Furchtassoziationen auslöst.

vgl. etwa Rohrmann und Oeser, in: Umweltrecht im Wandel, Mate­rialdienst Nr. 18/79 der Evangelischen Akademie Bad Boll, S. 92ff

( ) Gefährdung durch Flugzeugabstürze

( ) Beeinträchtigung durch Fluglärmimmissionen

( ) Gesundheitsbeeinträchtigungen durch Lärm

( ) Beeinträchtigung am Arbeitsplatz

( ) Erhöhtes Verkehrsaufkommen

( ) Beeinträchtigung des Schulbetriebs

( ) Lärm durch Ausbau von Straßen und Gewerbeflächen

( ) Nutzungseinschränkung von Außenbereichen (Garten, Terras­se, Balkon, Freisitz)

2. Die Schutzgüter Eigentum an Immobilien und einge­richteter sowie ausgeübter Gewerbebetrieb

Das Eigentum wird gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch das Gesetz bestimmt (Art. 14 Abs. 1 GG). Zu den schutzfähigen Rechtspositionen gehören alle vermögenswerten Rechte, vorrangig hier das Immobilieneigen­tum und das Recht am eigerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb.

( ) Wertminderung von Baugrundstücken

( ) Nichtbebaubarkeit von Baugrundstücken

( ) Vereitelung der Baumöglichkeit durch Nachverdichtung im bebauten Innenbereich

( ) Vereitelung der Baumöglichkeit innerhalb eines in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes

( ) Vereitelung der Baumöglichkeit im Geltungsbereich eines in Kraft gesetzten Bebauungsplanes

( ) Wertminderung von Wohneigentum

( ) Beeinträchtigung der Arbeitgeber

( ) Schutzfunktionen des Waldes entfallen

Teil 3: Sonstige Abwägungsbelange

Die nachfolgenden Gesichtspunkte können von den Einwendern einge­fordert werden, die durch das Ausbauvorhaben in einem Grundrecht beeinträchtigt werden.

( ) Standortauswahl

( ) Flughafenverbund durch Kooperation mit anderen Flughäfen

( ) Widerspruch zum Grundsatz der Freiraumsicherung

( ) Widerspruch zur Ausweisung als "Regionaler Grünzug"

( ) Erholung und Landschaft

( ) Grundwassersicherung

( ) Grundwasserverschmutzung

( ) Trinkwasserversorgung

( ) Luftverunreinigung

( ) Immissionsschutz durch Wald

( ) Bannwald


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Einwendungs-Baustein gegen Flughafenplanung FRA PFV FRA-Ausbau Waldvernichtung Flughafen-Ausbau FRA Juristisches zum FRA-Ausbau Bannwald

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