Durch den beantragten Flughafenausbau würde mein in der Adresse genanntes Wohneigentum durch eine erheblichen Steigerung des Fluglärms belastet werden. Fluglärm kann in den auf mein Eigentum einwirkenden Ausmaßen zu erheblichen Belästigungen und sogar zu Gesundheitsbeeinträchtigungen meiner Person führen. Dadurch sinkt die Qualität meines Eigentums als Wohnstandort. Damit geht ein Verlust des Verkehrswertes meiner Immobilie einher (so auch Studien zitiert bei Guski, Lärm-Wirkungen unerwünschter Geräusche, Bern 1987, S. 83 ff). Diese ausbaubedingte Wertminderung bedeutet eine Verletzung meines Grundrechts auf Eigentum gem. Art. 14 1 GG. Es handelt sich hier nicht lediglich um eine auf der Sozialpflichtigkeit des Eigentums gem Art. 14 Abs. 2 GG beruhende Inhalts- und Schrankenbestimmung gem. Art. 14 Abs. 1 5. 2, sondern um einen enteignungsgleichen Eingriff. Weil dieser nicht in voller Höhe auszugleichen sein wird, ist die beantragte Flughafenerweiterung abzulehnen.
Wertverluste durch Flugverkehr (Immobilien) Wertminderung Gesundheit + Wohlbefinden Enteignung Entschädigung Immobilien Einwendungs-Baustein gegen Flughafenplanung FRA
Pressemitteilung vom 01.03.2012
Oder hält das RP das Fernglas in Richtung Flughafen absichtlich falsch herum !