ZRM: "Baugenehmigung ist ein Affront - Obere Baubehörde ist gefordert!"
Pressemitteilung vom 13.08.2014
Von: @Initiative Zukunft Rhein-Main <2014-08-13>
Die Initiative Zukunft Rhein-Main verurteilt die heute erteilte Baugenehmigung der Stadt Frankfurt für das geplante Terminal 3 und fordert eine Überprüfung.

KREIS GROSS-GERAU / LANDESHAUPTSTADT MAINZ / STADT HOCHHEIM - Die Sprecher der Initiative „Zukunft Rhein-Main“ verurteilen die heute erteilte Baugenehmigung seitens der Stadt Frankfurt für das geplante Terminal 3 am Frankfurter Flughafen in scharfer Form: „Die jüngst von der ZRM vorgelegte juristische Stellungnahme skizziert unmissverständlich, dass elementare Aspekte zur Genehmigungserteilung planerisch nicht berücksichtigt sind - die Erteilung der Baugenehmigung ist ein Affront!“, betonen Landrat Thomas Will (Kreis Groß-Gerau), Umweltdezernentin Katrin Eder (Landeshauptstadt Mainz) und Bürgermeisterin Angelika Munck (Stadt Hochheim). Die Obere Baubehörde des Hessischen Wirtschaftsministeriums (HMWVEL) sei nun aufgefordert, die Genehmigung nach den Vorgaben des Planfeststellungsbeschlusses auf Herz und Nieren zu überprüfen.

Im September 2013 hatte die Fraport AG bei der Stadt Frankfurt den Antrag auf Erteilung der Baugenehmigung für das Terminal 3 im Südosten des Flughafengeländes eingereicht. Schon dessen erster Bauabschnitt präsentiere sich in weit überdimensionierter Form: „Die Fraport plant für die ferne Zukunft, hier 14 Millionen Menschen abzufertigen, pro Tag fast 39.000 Passagiere. Dies bleibt Gigantismus pur in Zeiten weiterhin stagnierender Passagierzahlen!“

Die infrastrukturellen Schritte - vom Transport der Menschenmengen sowie deren Gepäck und weitergehender Materialien vom und zum Terminal seien jedoch in keiner Weise in der erforderlichen Form begleitend erfolgt, wie dies der Planfeststellungsbeschluss vorsehe. Im Planfeststellungsbeschluss (PFB) zum Ausbau des Frankfurter Flughafens aus dem Jahr 2007 werde hierzu ausdrücklich Bezug genommen. Hier hatte das Hessische Verkehrsministerium ausdrücklich ein sogenanntes „Passagier-Transfer-System“ (eine etwa sechs Kilometer lange Straßenbahntrasse auf dem Flughafengelände) gefordert, um die Verbindung zwischen dem Flughafenbahnhof im Norden und dem neuen Terminal sicherzustellen. Darüber hinaus fordere der Planfeststellungsbeschluss den Ausbau der Autobahn A5 und den Bau einer Anschlussstelle Zeppelinheim im Osten des Flughafens. Auch ein etwa 1,6 Kilometer langer Tunnel für den Materialtransport sei vorgeschrieben.

„Die Baugenehmigung durch die Stadt Frankfurt hätte nicht erteilt werden dürfen, da keine dieser zwingenden Vorgaben für den Terminal-Bau derzeit erfüllt wird“, kritisieren in Eder, Munck und Will die Genehmigung, die zudem auffällig kurzfristig nach Vorlage der ZRM-Expertise erfolgt sei: „Es gibt keine konkreten Planungsvorhaben - nicht für die Bahntrasse, keine gesicherten Pläne für den im PFB vorgegebenen Autobahnausbau noch Antworten auf die Frage, ob der Transporttunnel je gebaut wird. Für eine Realisierung des Terminal 3 fehlen elementare Voraussetzungen, die im Planfeststellungsbeschluss zwingend vorgeschrieben sind“, sehen die ZRM-Sprecher viele offene Fragen.

Angelika Munck, Thomas Will und Katrin Eder weisen nochmals auf einen ehernen Grundsatz des deutschen Baurechts hin: In der Bundesrepublik dürften Bauten nur dann errichtet und betrieben werden, wenn sichergestellt sei, dass der durch sie verursachte Transportbedarf für Personen und Material sicher, stetig und gefahrlos abgewickelt werden könne. „Diese Grundmaxime gilt - vom einfachen Wohnhaus bis zur komplexen Industrieanlage - für jedwede Bauten. Er muss deshalb umso selbstverständlicher auch für den ersten Bauabschnitt des Terminals 3 mit solch gigantischen Ausmaßen gültig bleiben!“

Die ZRM sieht „großen Erklärungsbedarf“ im aktuellen Schritt des Frankfurter Baudezernates, eine Baugenehmigung für ein mangelhaft erschlossenes - und mithin nicht funktionstüchtiges - Terminal zu erteilen: „Die Genehmigung steht im krassen Gegensatz zum gültigen Baurecht sowie zu den Auflagen des Planfeststellungsbeschlusses und kann nur als rechtswidrig bezeichnet werden. Die Fraport AG sollte sich zugleich bis zur Klärung dieser Frage mit voreiligen Bautätigkeiten zurückhaltend zeigen. Die Obere Baubehörde ist nun definitiv gefordert!“

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