BUND-Klage gegen CCT-Werft wird neu aufgerollt
Bundesverwaltungsgericht hebt Urteil des VGH Kassel auf
Von: @cf <2006-12-08>
Das Bundesverwaltungsgericht hat das Urteil des VGH Kassel zur Klage des BUND gegen die CCT-Werft aufgehoben. Die Sache muss jetzt neu verhandelt werden

Später Erfolg für den BUND: die Klage des BUND gegen den Bau der CCT-Werft (Condor Cargo Technik), die der hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH Kassel) am 1.6.2004 abgewiesen hatte, muss wieder aufgerollt werden. Das Bundesverwaltungsgericht hob gestern in einer Revisionsverhandlung das Urteil des VGH Kassel auf (Az: 4 C 16.04).

Das hessische Wirtschaftsministerium hatte den Bau der CCT-Werft in einem behördeninternen Verfahren ohne öffentliche Beteiligung genehmigt. Der BUND hatte daraufhin geklagt, weil er für den Bau der CCT-Werft ein normales Planfeststellungsverfahren mit einer Umweltverträglichkeitsprüfung für notwendig gehalten hatte. An diesem hätte der BUND beteiligt werden müssen. Die Kasseler Richter hatten die Klage abgelehnt und erst einmal keine Revision zugelassen. Gegen die Nichtzulassung hatte der BUND Beschwerde eingelegt. Im Januar 2005 hatte das Bundesverwaltungsgericht daraufhin die Revision akzeptiert.

Die CCT-Werft ist in engem Zusammenhang mit dem Bau der A380-Werft und den weiteren Plänen der Fraport zum Ausbau des Frankfurter Flughafens zu sehen. So belegt die CCT-Werft einen Platz innerhalb des Zauns, an dem man auch die A380-Halle hätte bauen können (die jetzt außerhalb des Zauns im Bannwald gebaut wird). Durch eine gemeinsame Planung für beide Hallen hätte nach Ansicht des BUND wertvoller Bannwald gerettet werden können.

Eine Begründung des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts liegt noch nicht vor. Dass die obersten Richter aber das Urteil des VGH einkassiert haben, lässt aber darauf schließen, dass sich die hessische Landesregierung bei einem Projekt im Umfeld des geplanten Flughafenausbaus wieder einmal nicht an Recht und Gesetz gehalten hat. Die Landesregierung hat auch versucht, das Verfahren nach Kräften zu verzögern.

Nun muss sich der VGH Kassel erneut mit dem Fall beschäftigen. Was es helfen wird, ist allerdings fraglich. Die CCT-Halle ist nämlich schon längst fertiggestellt, der Wald gerodet.

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