BBI zum "Tag gegen den Lärm"
Pressemitteilung vom 24.04.2011
Von: @Bündnis der Bürgerinitiativen <2011-04-24>
Das Bündnis der Bürgerinitiativen stellt fest, dass es in all den Jahren bei der Bekämpfung des Lärms keinerlei sichtbare Fortschritte, sondern eher Rückschritte gibt.

Der Tag gegen den Lärm findet am 27. April zum vierzehntenmal statt. Das Bündnis der Bürgerinitiativen stellt fest, dass es in all den Jahren bei der Bekämpfung des Lärms keinerlei sichtbare Fortschritte, sondern eher Rückschritte gibt. Noch immer wird das schädliche Potenzial dieses den Alltag vieler Betroffener beherrschenden Umwelt-einflusses unterschätzt, verharmlost oder ignoriert.

Obwohl die Medizin seit Jahren vor den Folgen des zunehmenden Verkehrslärms warnt, streiten sich Politiker, Juristen, Wirtschaftsvertreter und Bürger über Grenzwerte der Belastung.

Bisher wird der von uns allen (mit)verursachte Lärm den Mitbürgern aufgezwungen und die Verantwortung dafür abgelehnt. Noch rücksichtsloser - weil mächtiger - agiert die Wirtschaft. Das dafür reklamierte öffentliche Interesse, überwiegt regelmäßig schon bei der Planung von Großprojekten jedes Schutzbedürfnis. Gesetze, Verordnungen und Richtlinien beschränken sich meist auf die Gewährung von passivem Lärmschutz, der nur die gröbsten Auswirkungen verhindern soll. Was als zumutbar gilt, schützt nicht vor Gesundheitsschäden.

Dieser Gefahr sollte durch eines unserer grundlegenden Rechte begegnet werden. Der Einfluss der Wirtschaft auf Politiker und Gesetzgebung hat dazu geführt, dass dieses Grundrecht immer mehr aufgeweicht werden konnte. Behörden wägen ab, wie es das geltende Recht zulässt, nicht aber wie es das Grundgesetz vorschreibt. Dazu fehlt den Juristen der eindeutige Beweis, dass Lärm krank macht. Weil der nicht einmal im Einzelfall zu erbringen ist, darf weiter verlärmt werden.

Aus einem strikten Ausnahmerecht, dem Flugbetrieb bei Nacht, ist bereits ein Gewohnheitsrecht gemacht worden. Nun arbeitet die Hessische Ministerialbehörde daran, daraus einen Rechtsanspruch zu machen und die bisher geschützte Nacht ebenfalls dem Fluglärm preiszugeben. Dies trotz gegenteiliger Rechtslage und Richterspruch. Selbst der letzte wirksame Schutzanspruch soll in das Belieben der Flughafen- und Fluglinien-betreiber gestellt werden. Auf Wunsch dieses Wirtschaftszweiges und mit politischer Rückendeckung verweigert die zuständige Behörde täglich den Schutz der Betroffenen vor Ordnungswidrigkeiten, was mögliche Verminderung von Fluglärm betrifft.

Das Bündnis der Bürgerinitiativen weist darauf hin, dass die Lärmbelastung in den Ballungsgebieten und die Zahl der dadurch erkrankten weiter steigen wird. „Zum Tag gegen den Lärm fordern wir, den Schutz der Menschen vor Lärm endlich über wirtschaftlichen Interessen zu stellen“, sagt der Sprecher. Der Lärm wird zum Testfall dafür, ob unsere Wirtschaftsordnung einen Rest an Humanität bewahrt oder ein Stück Rechtsstaatlichkeit einer Ideologie geopfert wird.

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