EU-Kommission lehnt Naturschutz-Beschwerden gegen Ausbau ab
Brüssel sieht Naturschutz-Belange durch Ausgleichsmaßnahmen gewahrt
Von: @cf <2006-04-08>
Die EU-Kommission hat alle Beschwerden wegen Beeinträchtigung des Naturschutzes durch Bauprojekte im Rahmen des Flughafenausbaus abgelehnt. Der Fall "Ticona" soll allerdings weiter geprüft werden.

Schlechte Nachricht: Die EU-Kommission hat alle Beschwerden wegen Beeinträchtigung des Naturschutzes durch Projekte im Rahmen des Ausbaus des Frankfurter Flughafens (Landebahn, A380-Halle, CCT-Halle, Umspannwerk) abgelehnt. Der Fall "Ticona" soll allerdings weiter geprüft werden.


Dazu hier die relevanten Teile der Pressemitteilung der EU-Kommission vom 6.4.2006 (blaue Hervorhebungen von der Redaktion):

Umwelt: Kommission leitet rechtliche Schritte gegen Deutschland ein - Flughafen Frankfurt: Prüfung der Beschwerden wurde abgeschlossen.

Die Europäische Kommission wird Deutschland eine letzte schriftliche Mahnung bezüglich des mangelhaften Schutzes wild lebender Vögel zuleiten. Ferner hat die Kommission beschlossen, die Beschwerden über mögliche Auswirkungen der Bauarbeiten am Flughafen Frankfurt auf Naturschutzgebiete nicht weiter zu verfolgen. Die Untersuchungen der Kommission haben ergeben, dass die Arbeiten zu keiner generellen Beeinträchtigung von Naturschutzgebieten führen dürften, da die deutsche Regierung Ausgleichsmaßnahmen ergreift.

Umweltkommissar Stavros Dimas erklärte dazu: "Ich freue mich, dass die Projekte am Flughafen Frankfurt zu keiner generellen Beeinträchtigung der Lebensräume oder Arten führen. Die von uns durchgeführten Umweltverträglichkeitsprüfungen haben ergeben, dass von diesen Arbeiten keine prioritären, also besonders gefährdeten Lebensraumtypen oder Arten betroffen sind. Geprüft wurden auch alternative Standorte für die Projekte, bei denen die Umweltfolgen allerdings nicht geringer wären. Die Kommission hat sich der Auffassung der deutschen Regierung angeschlossen, dass die Projekte von überwiegendem öffentlichen Interesse sind. ... [Abschnitt über Vogelschutzgebiete] ...

Abschluss der Untersuchungen verschiedener Bauarbeiten am Flughafen Frankfurt

Die Kommission hat beschlossen, die Prüfung mehrerer Beschwerden zu den Umweltfolgen verschiedener Bauprojekte am Flughafen Frankfurt abzuschließen. Diese umfassen den Bau einer neuen Start- und Landebahn sowie von zwei Wartungshangars und die Verlagerung einer Umspannstation. Die bei der Kommission eingegangenen Beschwerden bezogen sich auf die Auswirkungen auf Schutzgebiete, die auf der Grundlage der beiden zentralen Umweltschutzvorschriften der EU, der Habitat-Richtlinie und der Vogelschutz-Richtlinie ausgewiesen bzw. vorgeschlagen wurden.

Gemäß der Habitat-Richtlinie dürfen Infrastrukturprojekte durchgeführt werden, sofern sie von überwiegendem öffentlichen Interesse sind und Ausgleichsmaßnahmen ergriffen werden, damit der Gesamtzusammenhalt des EU-Natura-2000-Netzes geschützter Gebiete gesichert ist. Deutschland hat derartige Ausgleichsmaßnahmen ergriffen, von deren Angemessenheit sich die Kommission überzeugt hat. Die Kommission hat daher beschlossen, die Untersuchungen ohne weitere Maßnahmen abzuschließen.

Unabhängig hiervon prüft die Kommission weiterhin die neue Nord-West-Start- und Landebahn am Flughafen Frankfurt, die nahe an einem Chemiewerk verläuft. Die Kommission steht in Kontakt mit der deutschen Regierung, um sicherzustellen, dass die Vorschriften für die Flächennutzung aus der Seveso-II-Richtlinie[4] der EU eingehalten werden (siehe IP/04/422).


Fraport sprach von einer "weiteren wichtigen Entscheidung auf dem Weg zum Ausbau des Frankfurter Flughafens". Sie sei eine "Bestätigung der sorgfältigen Einhaltung europäischen Rechts" durch den Flughafenbetreiber.

Mehr:

Die Bildrechte werden in der Online-Version angegeben.For copyright notice look at the online version.

Bildrechte zu den in diese Datei eingebundenen Bild-Dateien:

Hinweise:
1. Die Bilder sind in der Reihenfolge ihres ersten Auftretens (im Quelltext dieser Seite) angeordnet.
2. Beim Anklicken eines der nachfolgenden Bezeichnungen, wird das zugehörige Bild angezeigt.
3, Die Bildrechte-Liste wird normalerweise nicht mitgedruckt,
4. Bildname und Rechteinhaber sind jeweils im Dateinamen des Bildes enthalten.