BBI: Lärmschutz weiterhin unzureichend
Pressemitteilung vom 29.08.2012
Von: @Bündnis der Bürgerinitiativen <2012-08-29>
Das FFR hat heute den Kriterien­katalog für die Verteilung der Mittel des Regionalfonds vorgelegt. Das Bündnis der Bürgerinitiativen spricht von einem "Tropfen auf dem heißen Stein".

Das FFR hat heute den Kriterienkatalog für die Verteilung der Mittel des Regionalfonds vorgelegt. Rund 90 Mio. € werden verteilt, mit 25 Mio. € zinsgünstige Kredite subventioniert. Beträge, bei denen man von einem Tropfen auf den heißen Stein sprechen muss. Der größte Teil dieser Summe wird in Abweichung vom Verursacherprinzip vom Steuerzahler aufgebracht, der damit den Luftverkehr subventioniert. Die Zahl der begünstigten Haushalte ist mit knapp 18000 gering; selbst in Flörsheim ist nur die Hälfte anspruchsberechtigt.

Die Bürgerinitiativen sehen die Gewährung passiven Schallschutzes nicht als Mittel der Konfliktbewältigung an. Effektiver Nachtschutz ist nicht möglich, ein Nachtflugverbot von 22 bis 6 Uhr daher alternativlos. Außenwohnbereiche können nicht geschützt werden, der Verlust an Lebensqualität kann auch nicht durch eine Außenwohnbereichsentschädigung kompensiert werden, auf die die Betroffenen seit dem 22.10.11 einen gesetzlichen Anspruch haben, dessen Höhe aber immer noch nicht feststeht. Sie fordern daher einen Verzicht auf den Ausbau und eine Deckelung der Flugbewegungszahlen.

Bei der Festsetzung der Lärmschutzbereiche hat das Wirtschaftsministerium die Lärmbelastung schamlos kleingerechnet und damit viele Betroffene um eine Leistung gebracht, auf die sie dem Grunde nach Anspruch haben. So wurde u.a. das Ausscheiden aller sehr lauter MD-11 vor 2020 angenommen, ein häufiger Flugzeugtyp in einer leichteren Klasse eingeordnet* und die Nutzung der Nachtrouten der Südumfliegung für alle Flugzeuge modelliert, obwohl mittelschwere Flugzeuge auch nachts die siedlungsnäheren Tagrouten befliegen. Mittlerweile ist bekannt geworden, dass Lufthansa Cargo beabsichtigt, die MD-11 erst 2025 zu ersetzen.

Erster Schritt zur Verbesserung des passiven Schallschutzes muss eine Neufestsetzung des Schallschutzbereiches sein, wobei klare Mängel beseitigt und die Regelungen der AzB zum Vorteil der Bürger ausgelegt werden sollten. Wir erwarten darüber hinaus ein deutliches Bekenntnis zu einer verbesserten Schallschutzverordnung genauso wie zu einer Anwendung des Verursacherprinzips.

Fraport kann nicht unbegrenzt freiwillig für Schallschutz zahlen; es liegt an den Anteilseignern, höhere Erträge einzufordern, um damit ggf. zusätzliche Leistungen für Betroffene zu erbringen. Der Geschäftsbereich Aviation der Fraport erwirtschaftet keine angemessene Eigenkapitalrendite, vor allem die Abfertigung von Frachtflugzeugen wird fast verschenkt. Berthold Fuld, Sprecher des Bündnisses, sieht hier erhebliche Ertragssteigerungsmöglichkeiten. "Fraport sollte Abstand nehmen von der Geschäftspolitik des ertraglosen Mengenwachstums und der Anwendung von Dumping und sich auf Ertragswachstum konzentrieren."

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