Bundesregierung berichtet über Maßnahmen gegen Fluglärm
Pressemitteilung vom 13.11.2012
Von: @Bundesregierung <2012-11-13>
Die Bundesregierung nimmt auf eine kleine Anfrage der Grünen im Bundestag Stellung zu geplanten Maßnahmen gegen Fluglärm

Mitteilung der Bundesregierung vom 13.11.2012

Berlin: (hib/TVW) Die Bundesregierung hält es für wissenschaftlich belegt, dass insbesondere nächtliche Belastungen durch Fluglärm die Gesundheit beeinträchtigen können. „Die Frage ist heutzutage nicht mehr, ob Lärm krank macht, sondern in welchem Ausmaß und ab welchen Schallpegeln“, führt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/11081) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/10918) weiter aus. Definitiv nachgewiesen sei mittlerweile der Zusammenhang zwischen Bluthochdruck und nächtlicher Fluglärmlärmbelastung.

Die Bundesregierung weist darauf hin, dass wegen der Zunahme des Luftverkehrs und des damit verbundenen Lärmzuwachses bereits im Jahr 2007 das Fluglärmgesetz novelliert worden sei. „Mit der Novelle sind insbesondere die Lärmwerte für die Einrichtung von Lärmschutzbereichen an Flughäfen und Flugplätzen verschärft worden“, schreibt die Bundesregierung. Ferner betrachtet die Bundesregierung die Ziele in dem vom Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung vorgelegten Nationalen Verkehrslärmschutzpaket II von 2009 als geeignete Grundlage, um den Belästigungen durch Fluglärm entgegenzutreten. Darin werde bis zum Jahr 2020 eine Verminderung der Belästigung durch Fluglärm um 20 Prozent angestrebt. Zudem unterstützt die Bundesregierung die Optimierung von Flugrouten und die Einführung lärmmindernder Betriebsverfahren. Die Einführung eines generellen Nachtflugverbotes im Luftverkehrsgesetz sei derzeit hingegen nicht geplant. Mit der bestehenden Gesetzeslage, wonach die Planung und Genehmigung von Flughäfen den Ländern zugewiesen sei, könne lokalen Besonderheiten Rechnung getragen werden. International setzt sich die Bundesregierung insbesondere für die Weiterentwicklung der Lärmgrenzwerte neuer Verkehrsflugzeuge nach dem Stand der Technik ein.


In ihrer ausführlichen Antwort geht die Bundesregierung genauer auf weitere Einzelfragen ein, z.B. auf das Problem der Belästigung durch Fluglärm oder die Absenkung der Grenzwerte. Sie ist, ebenso wie die zugrunde liegende Anfrage, hier zu finden:

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