BBI: Flugrouten als Teil des Planfest­stellungs­verfahrens
Pressemitteilung vom 17.04.2013
Von: @Bündnis der Bürgerinitiativen <2013-04-17>
Beim VGH Kassel wird heute die Klage gegen den nördlichen Gegenanflug verhandelt. Das Bündnis der Bürger­initiativen fordert zu diesem Anlass erneut die Plan­fest­stellung der Flug­routen.

Pressemitteilung Bündnis der Bürgerinitiativen vom 17.04.2013 (Ingrid Kopp)

„Wir fordern, dass Flugrouten grundsätzlicher Bestandteil des Planfeststellungsverfahrens werden“, sagt die Sprecherin des Bündnisses der Bürgerinitiativen, Ingrid Kopp, anlässlich der heute stattfindenden mündlichen Verhandlung vor dem hessischen Verwaltungsgerichtshof gegen die An- und Abflugverfahren zum und vom Frankfurter Flughafen. Nur dann wäre eine echte Beteiligung der Betroffenen überhaupt zu erreichen, so die Sprecherin. Es sei nicht nachvollziehbar, warum Luftverkehrswege juristisch anders bewertet werden als Straßen. Auch Luftstraßen sollten dringend einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterzogen werden. Das sei in Frankfurt bei keiner Flugroute der Fall. „Hier braucht es dringend eine Änderung des Luftverkehrsgesetzes“, fordert Ingrid Kopp im Namen des Bündnisses.

„Die rechtliche Prüfung des sogenannten nördlichen Gegenanflugs wirft die Frage der Festsetzung von Flugrouten wieder neu auf“, so Kopp. „Eine Umverteilung von Flugbewegungen auf andere Routen bringt für die Anwohner in einem so dicht besiedelten Gebiet wie der Rhein-Main Region nichts“, sagt die Sprecherin und ergänzt: „Wir sind grundsätzlich dagegen, Lärm und Belastungen zu verlagern.“ Am Ende seien die Verringerung der Flugbewegungen und die Schaffung eines echten Nachtflugverbots die wirksamsten Maßnahmen gegen Lärm und Belastungen durch Flugverkehr. „Für dieses Ziel und damit für eine lebenswerte Region werden die betroffenen Menschen der Rhein-Main-Region weiter kämpfen“, so Kopp.

Die Ziele des Bündnisses der Bürgerinitiativen:

  • Verhinderung des Ausbaus des Frankfurter Flughafens und anderer Flughäfen in der Region
  • Schaffung von nächtlicher Ruhe durch ein absolutes Nachtflugverbot von 22 - 6 Uhr
  • Schaffung von rechtlich einklagbaren Grenzen der Belastung für die Bürgerinnen und Bürger
  • Verursachergerechte Zuordnung von Kosten auf die Luftverkehrsindustrie; Stopp der Subventionen
  • Verringerung der Flugbewegungen auf maximal 380.000/Jahr und der bestehenden Belastungen durch Fluglärm, Luftverschmutzung und Bodenverbrauch durch Flugverkehr im Rhein-Main-Gebiet
  • Stilllegung der Landebahn Nordwest
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