ZRM: "Ergebnissen müssen nun konkrete Handlungs­vorschläge folgen!"
Pressemitteilung vom 28.03.2014
Von: @Initiative Zukunft Rhein-Main <2014-03-28>
Die Initiative "Zukunft Rhein-Main" ZRM sieht sich durch Studie des Sach­verständigen­rates für Umwelt­fragen in ihem Einsatz für mehr Lärmschutz und transpa­rentere Planungen bestärkt.

Pressemitteilung der Initiative "Zukunft Rhein-Main" vom 28.03.2014

KREIS GROSS-GERAU / STADT MAINZ / STADT HOCHHEIM - Das aktuelle Gutachten des Sachverständigenrats für Umweltfragen zum Reformbedarf bei der Planung von Flughäfen und Flugrouten stößt beim Sprechergremium der Initiative „Zukunft Rhein-Main” (ZRM) auf große Zustimmung: „Wir sehen uns in unserem Einsatz für mehr Lärmschutz und transparentere Planungen voll und ganz bestätigt!”

Das Gutachten komme zu der Einschätzung, so Landrat Thomas Will (Kreis Groß-Gerau), Umweltdezernentin Katrin Eder (Stadt Mainz) und Bürgermeisterin Angelika Munck (Stadt Hochheim), dass der zunehmende Fluglärm gravierende negative Auswirkungen auf die Gesundheit der in den Flughafenregionen lebenden Menschen habe: „Auf diesen Zusammenhang weisen wir schon seit langem hin!“ Die ZRM habe als Mitinitiatorin der NORAH-Studie wesentlich dazu beigetragen, dass die Folgen des Fluglärms auf die Gesundheit der Menschen in der Region endlich umfassend untersucht werden: „Wir gehen jetzt davon aus, dass zusammen mit den Ergebnissen auch konkrete Handlungsvorschläge präsentiert werden.“

Die vom Sachverständigenrat vorgeschlagene Vorgehensweise bei der Festlegung von Flugrouten – angeraten wird etwa eine vorgeschaltete Umweltverträglichkeitsprüfung mit Öffentlichkeitsbeteiligung - entspreche ebenfalls exakt einer ZRM-Forderung: „Es kann nicht angehen, dass an die Planung eines Feldweges strengere Kriterien angelegt werden als an die Festlegung von Flugrouten, deren Lärmemissionen Tausende von Menschen beeinträchtigen“, merken Munck, Will und Eder hierzu an. Die Initiative sehe sich auch in ihrem Bemühen um eine Lärmreduzierung an der Quelle bestätigt, so die ZRM-Sprecher. Denn der Sachverständigenrat spreche sich ausdrücklich für aktive Schallschutzmaßnahmen wie z.B. lärmarme Flugzeuge, Nachtflugverbote und verbindliche Lärmgrenzwerte aus. Seit jeher sei es ein Anliegen der ZRM, aktiven Schallschutz zu fördern, insbesondere ein Nachtflugverbot von 22 Uhr bis 6 Uhr. „Und auch eine jährliche Absenkung des Fluglärmpegels um 0,4 dB(A) ausgehend von der heutigen Lärmbelastung ist nachweislich realisierbar“, betonten Katrin Eder, Angelika Munck und Thomas Will.

Nun seien die Verantwortlichen in Berlin und Wiesbaden gefordert, das Sondergutachten nicht in der Schublade verschwinden zu lassen, sondern die richtigen Lehren aus den Forderungen der Wissenschaftler zu ziehen: „Die Einführung eines Nachtflugverbots darf nicht auf die lange Bank geschoben werden. Lärmpausen, wie sie die hessische Landesregierung plant, reichen da bei weitem nicht aus!“

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