Gesetzentwurf zur Luftverkehrsabgabe
Von: @cf <2010-09-01>
Die Bundesregierung hat sich auf einen Gesetzesentwurf zur "ökologischen Luftverkehrsabgabe" geeinigt.

Das Bundesregierung hat sich auf einen Gesetzesentwurf zur "ökologischen Luftverkehrsabgabe" geeinigt. Die Steuer beträgt 8 Euro für Flugreisen bis 2500 Kilometer. Darunter fallen alle Länder in der EU, dazu Island, Norwegen, die Schweiz und Liechtenstein, die Balkanstaaten, Algerien, Libyen, Marokko, die Republik Moldau, die Russische Föderation, Tunesien, die Türkei, die Ukraine und Weißrussland. Für Mittelstreckenflüge sind pro Flug 25 Euro zu zahlen. Für Langstreckenflüge werden 45 Euro fällig (das gilt für Nord- und Südamerika sowie Südostasien und Australien). Frachtflüge und Flüge mit Privatmaschinen sind von der Steuer ausgenommen. Fluggäste, die in Deutschland nur zwischenlanden, müssen ebenfalls nichts zahlen.

Die Steuer soll ab sofort (1.9.2010) erhoben werden, wenn der Termin der gebuchten Reise im nächsten Jahr liegt - obwohl das Gesetz noch gar nicht verabschiedet ist.

Die Luftverkehrsgesellschaften haben bereits angekündigt, die Steuer und noch zusätzlich ihre Mehrkosten für die Erhebung auf die Passagiere umzulegen.

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