MATTHIAS M. MÖLLER - MEINECKE
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Unterlagen zum Workshop "Planfeststellungsverfahren"
am 24. August 2002 in Königstein
Die Planfeststellung
Das Anhörungsverfahren
Rechtswirkungen der Planoffenlegung
Planfeststellung
Enteignung
Sicht der FRAPORT AG
Die FRAPORT AG erläutert auf ihrer homepage ergebnisorientiert zu den Aufgaben und dem Ablauf des Planfeststellungsverfahren, daß dies "ein öffentlich-rechtliches Genehmigungsverfahren ist, in dem die Umweltverträglichkeit nach der ersten Prüfung im Raumordnungsverfahren nochmals vertieft zu untersuchen ist. Seine rechtliche Grundlage für Flughäfen ist das Luftverkehrsgesetz (LuftVG). Im Planfeststellungsverfahren werden die Ergebnisse des Raumordnungsverfahrens berücksichtigt. Der Planfeststellungsbeschluss legt die Zulässigkeit und Art der Durchführung des Flughafenausbaus fest. Dabei werden auch alle eventuell notwendigen Folgemaßnahmen an anderen Anlagen berücksichtigt. Zu den Beteiligten zählen die Anhörungsbehörde (Regierungspräsidium Darmstadt, die Genehmigungsbehörde (Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung), der Vorhabensträger (Fraport AG) und sonstige Beteiligte (z.B. Gemeinden und Gebietskörperschaften, Fachbehörden, Naturschutzverbände, betroffene Privatpersonen). Das Planfeststellungsverfahren soll im Jahr 2002 beginnen und in 2003 abgeschlossen werden."
[ Gestaltung dieses Dokuments für das Internet: V o l k e r B e e c k e n ]
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