Pressemitteilung Bündnis der Bürgerinitiativen vom 21.11.2015 (Thomas Scheffler)
Der Bundesrat wird voraussichtlich in seiner Sitzung am 27. November 2015 über die Initiative zur Änderung der §§ 29b und 32 des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG) beraten. Die Länder schlagen folgende Änderungen vor:
§ 29b Absatz 2 LuftVG - gültige Fassung (2) Die Luftfahrtbehörden und die Flugsicherungsorganisation haben auf den Schutz der Bevölkerung vor unzumutbarem Fluglärm hinzuwirken. |
§ 29b Absatz 2 LuftVG - Vorschlag R-P, B-W, Hessen (2) Die Luftfahrtbehörden und die Flugsicherungsorganisation haben den Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm angemessen zu berücksichtigen und auf den Schutz vor unzumutbarem Fluglärm hinzuwirken. Dies gilt insbesondere für die Erarbeitung und Festlegung von Flugverfahren. Auf die Nachtruhe der Bevölkerung ist in besonderem Maße Rücksicht zu nehmen. |
§ 32 Absatz 4 Nummer 8 LuftVG - gültige Fassung Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur erlässt ohne Zustimmung des Bundesrates die zur Durchführung dieses Gesetzes und von Rechtsakten der Europäischen Union notwendigen Rechtsverordnungen über … 8. die Festlegung von Flugverfahren für Flüge innerhalb von Kontrollzonen, für An und Abflüge zu und von Flugplätzen mit Flugverkehrskontrollstelle und für Flüge nach Instrumentenflugregeln, einschließlich der Flugwege, Flughöhen und Meldepunkte |
§ 32 Absatz 4 Nummer 8 LuftVG - Vorschlag R-P, B-W, Hessen Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur erlässt ohne Zustimmung des Bundesrates die zur Durchführung dieses Gesetzes und von Rechtsakten der Europäischen Union notwendigen Rechtsverordnungen über ... 8. die Festlegung von Flugverfahren für Flüge innerhalb von Kontrollzonen, für An- und Abflüge zu und von Flugplätzen mit Flugverkehrskontrollstelle und für Flüge nach Instrumentenflugregeln, einschließlich der Flugwege, Flughöhen und Meldepunkte; soweit es sich um die erstmalige Festlegung oder um eine wesentliche Änderung handelt, ist neben der Beteiligung der nach § 32b gebildeten Kommission eine angemessene Beteiligung der betroffenen Gemeinden und der in ihren Aufgaben berührten Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit sicherzustellen. |
Mit der Änderung des § 29b Absatz 2 werden die Flugsicherungsorganisation und das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung verpflichtet, den Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm insgesamt sowohl bei der Planung und Festlegung als auch beim praktischen Betrieb der Flugverfahren verstärkt zu berücksichtigen. Die besondere Rücksichtnahme auf die Nachtruhe wird ausdrücklich hervorgehoben.
Mit der Ergänzung des § 32 Absatz 4 Nr. 8 LuftVG wird neben der Beteiligung der betroffenen Bürgerinnen und Bürger die Beteiligung der betroffenen Gemeinden und der Träger öffentlicher Belange vorgeschrieben und ergänzt damit die Beratungsfunktion der Fluglärmkommissionen.
"Die Stärkung der Rechte der Bürger im Kampf gegen den ausufernden und krankmachenden Fluglärm ist zu begrüßen." so Thomas Scheffler, Sprecher des BBI Bündnis der Bürgerinitiativen. "Allerdings fehlt eine Klarstellung, wann Fluglärm als unzumutbar angesehen wird. Es ist zu befürchten, dass weiterhin auf die viel zu hohen Werte des Fluglärmschutzgesetzes zurückgegriffen wird. Besser wäre es gewesen, das Wort 'unzumutbar' nicht zu verwenden, um dem Schutz vor Fluglärm auch außerhalb der höchst belasteten Gebiete einen höheren gesetzlichen Stellenwert zu geben. Bedenklich ist auch der Blankoscheck für den Bundesverkehrsminister, der ohne Zustimmung der Länder seine Interessenlage durchsetzen kann."
Das „Bündnis der Bürgerinitiativen - Kein Flughafenausbau - Für ein Nachtflugverbot von 22 bis 6 Uhr“,kurz: BBI, ist ein Zusammenschluss von mehr als 80 Initiativen. Das Bündnis streitet für die Wiedergewinnung und den Erhalt der Lebensqualität der Menschen im Rhein-Main-Gebiet. Es setzt sich für die Schaffung einer lebenswerten Region ein und fordert den Schutz der Menschen vor den schädlichen Auswirkungen des Luftverkehrs und erklärt sich solidarisch mit allen von Verkehrslärmbetroffenen Menschen. Das Bündnis fordert einen verantwortungsvollen Umgang mit der Mobilität.
Die gemeinsamen Ziele sind:
- Verhinderung des Ausbaus des Frankfurter Flughafens und anderer Flughäfen in der Region
- Schaffung von nächtlicher Ruhe durch ein absolutes Nachtflugverbot von 22 - 6 Uhr
- Schaffung von rechtlich einklagbaren Grenzen der Belastung für die Bürgerinnen und Bürger
- Verursachergerechte Zuordnung von Kosten auf die Luftverkehrsindustrie; Stopp der Subventionen
- Verringerung der Flugbewegungen auf maximal 380.000/Jahr und der bestehenden Belastungen durch Fluglärm, Luftverschmutzung und Bodenverbrauch durch Flugverkehr im Rhein-Main-Gebiet
- Stilllegung der Landebahn Nordwest