Klage gegen Planfeststellungsbeschluss? So geht es
Klagevereine unterstützen Musterkläger
Von: @[Klagevereine]
Wenn Sie als Privatperson gegen den Planfeststellungsbeschluss klagen wollen, können Sie sich einem der Klagevereine anschließen. Mehr Informationen darüber hier

Der Planfeststellungsbeschluss, die Baugenehmigung für die neue Startbahn des Frankfurter Flughafens, ist am 18. 12.2008 durch den Hessischen Wirtschaftsminister ausgestellt worden und wurde am 4. Januar 2008 offiziell der Fraport zugestellt.

Klage gegen Planfestellungsbeschluss - Allgemeines

Gegen den Planfeststellungsbeschluss kann geklagt werden. Die Klage ist zu richten an den Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel; es besteht Anwaltszwang, d.h. eine Klage ist nur dann zulässig, wenn sie von einem Rechtsanwalt /einer Rechtsanwältin unterzeichnet ist.

Die Klagefrist beträgt 1 Monat und beginnt mit der Zustellung des Planfeststellungsbeschlusses zu laufen. Sofern eine Rechtsanwältin /ein Rechtsanwalt die Vertretung einer Privatperson im bisherigen Verfahren, also beim Regierungspräsidenten in Darmstadt oder gegenüber dem Hessischen Wirtschaftministerium angezeigt hat, wird dem Anwalt /der Anwältin eine Ausfertigung des Planfeststellungsbeschlusses zugestellt.

Ansonsten erfolgt die sog. öffentliche Zustellung. Zu diesem Zweck wird das Ministerium den Städten und Gemeinden am 7./8. Januar 2008 eine Ausfertigung des Planfeststellungsbeschlusses übersenden mit der Weisung, diesen öffentlich bekannt zu machen. Dies geschieht in den Blättern (Zeitungen), die die betreffende Gemeinde bzw. die Stadt als amtliches Bekanntmachungsorgan bestimmt hat. Nach der Bekanntmachung gilt die Zustellung als bewirkt und die Klagefrist läuft. Die Auslage des Planfeststellungsbeschlusses in den Kommunen erfolgt in der Regel vom 11. - 24. Januar 2008.

Mit einer Klage sollte ein Eilantrag verbunden sein, der anordnet, dass bis zur Entscheidung über die Klage die Fraport AG nicht von dem Planfeststellungsbeschluss Gebrauch machen, also den Wald abholzen und bauen kann. Auch hier beträgt die Antrags-, aber auch die Klagebegründungsfrist einen Monat nach Zustellung des Beschlusses.

Klagebefugt sind grundsätzlich nur solche Personen, die im Planfeststellungsverfahren schriftlich eine Einwendung erhoben haben. War dies nicht der Fall, so ist eine Klage in der Regel unzulässig. Weiterhin ist nur der (die-) jenige Klagebefugt, der (die) eine Verletzung eigener Rechtsgüter geltend machen kann. Dies sind insbesondere die Personen, die durch den Betrieb der neuen Landebahn mit zusätzlichem Fluglärm rechnen müssen.

Klagevereine - die Idee

Eine Klage ist eine recht teure Angelegenheit. Wie bereits erwähnt, besteht für das Verfahren Anwaltszwang, sodass auf jeden Fall die eigenen Anwaltsgebühren entstehen. Wenn wir auch nicht mit einem Unterliegen im Rechtsstreit rechnen, so ist dennoch – gleichsam als vorsichtiger Kaufmann – auch dies in Betracht zu ziehen. Dann sind auch noch die (gesetzlichen) Anwaltskosten des Prozessgegners (Land Hessen) und etwaiger sog. Beigeladener zu erstatten. Die Fraport AG als Antragstellerin wird mit Sicherheit vom Gericht beigeladen werden. Weiterhin sind dann auch die Gerichtskosten, möglicherweise auch Gutachterkosten zu tragen.

Da es Privatpersonen kaum zumutbar sein dürfte (Rechtsschutzversicherungen sind hier nicht eintrittspflichtig) ein derartiges hohes finanzielles Risiko zu tragen, haben sich "Klägerunterstützungsvereine" gegründet. Die Idee, die dahintersteht, kann folgendermaßen kurz zusammengefasst werden:

Viele Menschen spenden einen Betrag, um MusterklägerInnen von dem finanziellen Risiko einer Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss freizustellen; Die "Klägerunterstützungsvereine" sind also gleichsam die Rechtschutzversicherung für die KlägerInnen. Die MusterklägerInnen werden und wurden aus den Städten und Gemeinden rund um den Flughafen ausgewählt, um alle möglichen Betroffenheiten durch den Ausbau abbilden zu können. Wenn nur einer von ihnen den Rechtstreit gewinnt, nützt es allen, denn dann wird nicht ausgebaut.

Angemerkt muss noch werden, dass es sehr begrüßenswert ist, wenn auch Städte und Gemeinden gegen den Ausbau klagen. Sie können aber nur ihre eigenen Rechtsgüter verteidigen, insbesondere die Einschränkung ihrer Planungshoheit. Auch die Naturschutzverbände, allen voran der BUND Hessen, kann sich bei einer Klage nur auf die Verletzung naturschutzrechtlicher Belange stützen. Die Rechtsgüter der natürlichen Personen, vornehmlich das Recht auf Gesundheit und auf die Wertminderung des Immobilieneigentums Privater, kann aber nur von betroffenen Mitbürgern und Mitbürgerinnen selbst verteidigt werden. Daher ist es so wichtig, dass auch die MusterklägerInnen der "Klägerunterstützungsvereine" klagen.

Es wäre fatal, wenn diese Klagen daran scheitern würden, dass nicht genügend Geld für die Gerichtsverfahren vorhanden ist.

Klage - hier finden Sie Unterstützung

Es gibt verschiedene Klagevereine, die im Prinzip alle die gleiche Zielsetzung haben - den Flughafenausbau verhindern, und wenn das nicht erfolgreich sein sollte, wenigstens die größtmöglichen Schutzmaßnahmen und/oder Entschädigungen für die Betroffenen zu erreichen. Dennoch gibt es leicht unterschiedliche Schwerpunkte, sei es durch regionalen Bezug oder Vertretung bestimmter Intessengruppen, wie z.B. der Hauseigentümer. Alle Klagevereine werden durch hochqualifizierte und in Sachen Flughafenbausbau FRankfurt sehr erfahrene Rechtsanwälte vertreten. Wir haben hier die uns zur Zeit bekannten Klagevereine zusammengestellt. Nähere Informationen finden Sie auf den angegebenen Internet-Seiten oder bei den genannten Kontakten.

Institut für Abwehr von Gesundheitsgefahren durch Lärm e.V. (IAGL)

Das "Institut für Abwehr von Gesundheitsgefahren durch Lärm e.V." (IAGL) ist ein überregionaler Klageverein, der vom Bündnis der Bürgerinitiativen initiiert wurde. Der gemeinnützige eingetragene Verein steht allen Bürgerinnen und Bürgern offen, die vom Flughafenausbau betroffen sind. Erster Vorsitzender ist der Offenbacher Rechtsanwalt Hartmut Wagner. Mehr auf den Internet-Seiten des Vereins:

Verein Leben, Arbeiten, Erholen in Rhein-Main e.V. (LAERM)

Der Verein LAERM ist besonders aktiv in der Gegend Rüsselsheim/Raunheim/Mainspitze. Vorsitzender ist Dieter Unkrich. Es werden noch Musterkläger aus Raunheim und .... gesucht. Am 12. Februar gibt es eine Informationsveranstaltung zu den gepplanten Musterklagen in der Stadthalle Rüsselsheim. Weitere Informationen gibt es unter der Telefonnummer 06142/ 832195.

Verein "Für ein lebenswertes Mainz und Rheinhessen"

Auch jenseits des Rheins sind inzwischen viele Menschen von Fluglärm und Flughafenausbau betroffen. Der Verein "Für ein lebenswertes Mainz und Rheinhessen vertritt besonders die Interessen dieser Betroffenen. Er wird aktiv von der Stadt Mainz unterstützt. Bei seiner Gründung Ende Oktober 2007 machte der Verein mit der Kampagne "1000x100 Euro füreine lebenswerte Region" - bestimmt für Klagen - auf sich aufmerkam. Mehr auf den Internet-Seiten des Vereins:

Verein "Lebenswertes Nauheim"

In dem neuen Verein "Lebenswertes Nauheim" haben sich bis Ende Februar etwa 60 Bürgerinnen und Bürger zusammengeschlossen, um Musterklagen durchzuführen. Jeder Unterstützer zahlt einmalig 250 Euro. Die Finanzen reichen im Moment für zwei Musterklagen, weitere Unterstützer werden noch gesucht, damit man noch weitere Klagen finanzieren kann. Mögliche Typen von Musterklägern: direkt durch den Lärmanstieg Betroffe, Bürger die durch Bahn- und Fluglärm doppelt belastet werden,Bürger die in einem Hochhaus oder dem Seniorenhaus wohnen und eventuell Kinder. Vorsitzender ist Stefan Krug.

Gemeinschaft "Gerechtigkeit für Offenbach"

Die jüngste Gründung unter den Klagevereinen ist die Gemeinschaft "Gerechtigkeit für Offenbach", ein von der Stadt Offenbach und der Gemeinnützige Baugesellschaft Offenbach (GBO) gegründeter KLageverein für Offenbacher Immobilien- und Grundstücksbesitzer. Mit einem einmaigen Beitrag von 500 Euro werden Musterklagen unterstützt. Juristisch vertreten wird die Klagegemeinschaft durch Rechtsanwältin Philipp-Gerlach. Mehr:

Weitere Vereine

Noch weitere Vereine engagieren sich gegen den Flughafenausbau, sind aber nicht in erster Linie Klagevereine. Auch hier werden Musterklagen geplant und unterstützt. Bürgerinnen und Bürger in den betreffenden Orten sollten sich bei "ihrem" Verein über eventuelle Klagepläne informieren.

  • Verein "Lebenswertes Hattersheim am Main e. V.",
    Tel:. 06190-970124 (Frau Milas-Quirin), Rathaus, Rathausstr. 10, 65795 Hattersheim
  • "Verein für Flörsheim e. V."
    Internet: www.fuer-floersheim.de, E-Mail: fuer.floersheim@t-online.de, Tel.: 06145-540689 (Herr Hegmann), Erzberger Str. 5, 65439 Flörsheim am Main
  • "Hochheimer Verein für Lebensqualität - gegen Fluglärm e. V."
    Danziger Allee 32, 65239 Hochheim , Tel.: 06146-9780
  • "Wir wollen hier weiter leben e. V., Neu-Isenburg"
    Hugenottenallee 53, 63263 Neu-Isenburg, Tel.: 06102-241-750, E-Mail: verein@stadt-neu-isenburg.de

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