IAGL: Informationsabend "Klagen gegen Flughafenausbau - wie geht es weiter?"
Donnerstag, 28.01.2010, 19:30 Uhr, Stadtverordnetensitzungssaal Rathaus Offenbach
des Rathauses der Stadt Offenbach am Main (Berliner Straße 100).
Von: @IAGL <2010-01-25>
Das IAGL, der Klageverein der Bürgerinitiativen, lädt alle Mitglieder, BI-Mitglieder und andere Ausbaugegner am 28.01.2008, 19:30 zu einer Informationsveranstaltung nach Offenbach ein.

Brief des IAGL-Vorsitzenden Hartmut Wagner

Liebe Mitglieder und Förderer,

zunächst darf ich Ihnen alles Gute zum Neuen Jahr wünschen.

Ereignisreiche Monate liegen hinter uns. Nachdem der Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau des Frankfurter Flughafens ergangen war, wurden gegen diesen beim zuständigen Hessischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) rund 160 Klagen eingereicht.

Das Gericht hatte aus diesen eine Auswahl getroffen, die zuerst behandelt und entschieden werden. Die übrigen Verfahren sind bis zur rechtskräftigen Entscheidung über diese "Musterklagen" ruhend gestellt – eine Möglichkeit, die in der Verwaltungsgerichtsordnung vorgesehen ist. Leider fielen auch die Klagen der von IAGL unterstützten KlägerInnen hierunter. Unter den zunächst ausgewählten Rechtsstreiten waren die des BUND, einiger Städte, von Grundeigentum haltenden Gesellschaften (wie etwa dem Klinikum Offenbach) und von drei Privatpersonen.

In den Urteilen vom 21.8.2009 wurde zwar der Ausbaubeschluss bestätigt, gleichzeitig aber ausgesagt, dass in der Zeit vom 23 bis 5 Uhr keine Starts und Landungen erfolgen dürfen, und in den Tagesrandzeiten von 22 bis 23 und von 5 bis 6 Uhr der Flughafen nur "schonend" benutzt werden dürfe. Im wesentlichen hatte das Gericht somit das Ergebnis der sog. Mediation bestätigt, und den im Planfeststellungsbeschluss enthaltenen darüber hinaus gehenden Wünschen nach zusätzlichen Flugbewegungen eine Absage erteilt. Nachtflüge seien "nicht mit dem gesetzlich gebotenen Schutz der Bevölkerung vor nächtlichem Fluglärm zu vereinbaren".

Gegen diese Urteile wurden Rechtsmittel eingelegt. Bei den Ausbaugegnern war dies von vornherein klar, da sie mit ihren Rechtspositionen, die sie seit dem Bekanntwerden des Ausbauwunsches geäußert hatten, nicht vollständig durchgedrungen waren.

Problematischer ist die Tatsache, dass auch die Streitparteien, die das Mediationsergebnis mit unterschrieben haben, gegen den Spruch des Gerichts in die Revision zum Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) gegangen sind. So hatte ja auch die Lufthansa dem Ergebnis der sog. Mediation zugestimmt, und will nunmehr Nachbesserungen in ihrem Sinne erreichen.

Besonders kritisch ist zu werten, dass auch die Genehmigungsbehörde, also das Land Hessen, vertreten durch das Hess. Ministerium für Verkehr, Revision eingelegt hat. Das Land Hessen hatte die sog. Mediation nicht nur initiiert, sondern auch deren Ergebnis zugestimmt und es begrüßt. Wir erinnern uns noch alle an das viele Jahre lang gebetsmühlenartig vorgetragene Versprechen des Ministerpräsidenten Koch, des nunmehrigen Wirtschaftsministers Posch, sowie der Landtagsfraktionen von CDU, SPD und der FDP "kein Ausbau ohne Nachtflugverbot" und "Ausbau und Nachtflugverbot sind zwei Seiten einer einzigen Medaille und können nicht voneinander getrennt werden". Davon wollen die Genannten (bis auf die SPD) nun nichts mehr wissen. Sie stellen wieder einmal einseitig die Wirtschaftsinteressen der Fraport AG über den Schutz der Bevölkerung vor krankmachendem nächtlichen Fluglärm und den übrigen nachteiligen Auswirkungen eines Ausbaus. Die Glaubwürdigkeit dieser Herrschaften ist dahin. Es war offensichtlich so, dass von Anfang an das (sehr, sehr teure und aus Steuergeldern bezahlte) Mediationsverfahren nur eine Beruhigungspille für die Menschen sein sollte. Diesen Verdacht haben die Bürgerinitiativen von Anfang an geäußert und folgerichtig an diesem Verfahren nicht teilgenommen. Andere, wie Städte und Gemeinden und die Kirchen, haben sich hinters Licht führen lassen und ebenfalls viel Zeit, Energie und Geld in dieses Verfahren investiert. Umso größer ist nunmehr der Verlust der Glaubwürdigkeit großer Teile der Politik. Seit Beginn der Ausbaudiskussion hat sich nämlich die Sach- und Rechtslage nicht verändert und eine Abkehr von den Versprechungen gefordert, wie es nunmehr aber teilweise hingestellt wird. Auch das Argument der Rechtssicherheit, das von Koch und Posch ins Feld geführt wird, ist völliger Quatsch. Wenn man gegen das Urteil des VGH keine Revision einlegt, so wird es rechtskräftig, und damit ist die Rechtssicherheit doch gerade (und schnell) gegeben.

Um alle diese Momente, insbesondere die Frage, wie es weitergeht und welche Prognosen für das Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht getroffen werden können, haben wir uns, in Zusammenarbeit mit der Stadt Offenbach am Main und anderen Klägern, entschlossen, einen Informationsabend zu veranstalten, und zwar am

Donnerstag, den 28. Januar 2010, 19,30 Uhr,
im Stadtverordnetensitzungssaal des Rathauses der Stadt Offenbach am Main (Berliner Straße 100).

Wir laden Sie alle hierzu recht herzlich ein.

Für Fragen stehen u.a. unsere Rechtsanwältin, Frau Ursula Philipp-Gerlach, der Flughafenplaner Herr Faulenbach da Costa, Herr Stadtrat Weiss und der Unterzeichnete zur Verfügung.

Mit freundlichem Gruß

Hartmut Wagner, 1. Vorsitzender des IAGL

Hinweis:

Die Veranstaltung ersetzt in diesem Monat die normale BBI-Delegiertenversammlung. Nach der Veranstaltung steht noch ein Raum zur Verfügung, in dem sich die Delegierten des BBI und sonstige Mitglieder von BIs treffen können.

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